23.02.2021 - 8 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di, 23.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. AD/BV/BA-21/089
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow „Neubau Feuerwehr Pantlitz“
Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt:
Für das Flurstück 130 tlw. der Flur 11 Gemarkung Pantlitz wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die „Ringstraße“
- im Westen durch die Straßen „Am Burgwall“ und „Dammstraße“
- im Süden durch ein Fußballfeld und öffentliche Grünflächen
- im Osten durch Gehölzflächen
Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).