03.02.2021 - 10 Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 03.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
Wortprotokoll
Herr Stadtpräsident Westendorf erläutert, dass mit der Beschlussfassung zukünftig die Möglichkeit gegeben ist, Sitzungen der Ausschüsse und Ortsbeiräte als Videokonferenzen oder Hybridsitzungen durchzuführen und in diesen Empfehlungen auszusprechen bzw. Beschlüsse zu fassen. In Angelegenheiten einfacher Art kann die Beschlussfassung auch außerhalb einer Sitzung als Umlaufbeschluss erfolgen. Der Landtag hat diese Verfahren aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie zugelassen. Er spricht die Hoffnung aus, dass der Beschluss nicht zur Anwendung kommen muss.
Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Stadtaus erklärt Herr Stadtpräsident Westendorf, dass Gremiumsmitglieder, bei denen die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Videokonferenz nicht gegeben sind, die Möglichkeit erhalten, an einem durch die Stadt zur Verfügung gestellten und für die Videokonferenz ausgestatteten Platz teilnehmen zu können. Bei Einverständnis der Sitzungsteilnehmer kann auch eine Teilnahme ausschließlich per Telefon erfolgen.
Beschluss
RDG/BV/HA-21/249
Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Stadtvertretung sowie ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte während der SARS-CoV-2-Pandemie
Die Stadtvertretung beschließt, bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie im Einzelfall folgende, durch das Gesetz ermöglichte, Varianten der Sitzungsdurchführung und Beschlussfassung anzuwenden:
- Beschlussfassung in Angelegenheiten einfacher Art außerhalb einer Sitzung im schriftlichen oder elektronischen Verfahren (Umlaufbeschluss). Die Beschlussfassung setzt voraus, dass jedes Mitglied dem Verfahren zustimmt. Erklärungen der Mitglieder bedürfen der Schriftform; im elektronischen Verfahren wird zusätzlich die Textform zugelassen.
- Durchführung von Hauptausschuss-, Fachausschuss- und Ortsbeiratssitzungen als Videokonferenzen bzw. Hybridsitzungen. Eine Bildübertragung kann bei solchen Sitzungen bei bis zu einem Viertel der Mitglieder unterbleiben, soweit diese mit einer ausschließlich durch Tonübertragung gewährleisteten Teilnahme einverstanden sind und keine Zweifel an der Identität bestehen. Durch geeignete technische Hilfsmittel ist sicherzustellen, dass Teilnahme-, Stimm- und Rederechte uneingeschränkt ausgeübt werden können und der Datenschutz gewährleistet bleibt.
Die Einzelfallentscheidung trifft die/der Vorsitzende des Gremiums im Einvernehmen mit dem Stadtpräsidenten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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