03.02.2021 - 2 Verpflichtung der nachgerückten Stadtvertreteri...

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Wortprotokoll

Herr Stadtpräsident Westendorf führt aus, dass Frau Birte Buchin im Zuge der Kommunalwahl 2019 durch den Gemeindewahlausschuss als Nachrückerin für Frau Kathrin Meyer festgestellt wurde und nach deren Verzichtserklärung das Mandat als Mitglied der Stadtvertretung übernommen hat.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V verpflichtet er sie auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.