19.01.2021 - 5 Satzungsbeschluss über den einfachen Bebauungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Widuckel stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte kurz die Planinhalte. Herr Keil ergänzte mit Informationen zum Ablauf des Planverfahren.

Herr Körner informierte, dass der Abbruch voraussichtlich im Februar erfolgt. Die Inhalte des Bauantrages werden derzeit abgestimmt. Auf Nachfrage von Herrn Schacht bestätigte Herr Körner, dass die Stellplätze in der Tiefgarage für das Vorhaben nicht ausreichen. Ergänzende Alternativen werden von der Gebäudewirtschaft geprüft.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/229

Satzungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 104 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Bahnhofstraße/Ecke Mittelweg“, im Verfahren nach
§ 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des einfachen Bebauungsplanes Nr. 104 der Stadt Ribnitz-Damgarten "Wohnbebauung Bahnhofstraße/Ecke Mittelweg" im Verfahren nach § 13 a BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 11. Januar 2021 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.


2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den einfachen Bebauungsplan Nr. 104 der Stadt Ribnitz-Damgarten "Wohnbebauung Bahnhofstraße/Ecke Mittelweg" im Verfahren nach § 13 a BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 11. Januar 2021 als Satzung.


3. Die Begründung mit Stand vom 11. Januar 2021 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des einfachen Bebauungsplanes Nr. 104 der Stadt Ribnitz-Damgarten "Wohnbebauung Bahnhofstraße/Ecke Mittelweg" im Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


4. Mit der Bekanntmachung tritt der einfache Bebauungsplan Nr. 104 der Stadt Ribnitz-Damgarten "Wohnbebauung Bahnhofstraße/Ecke Mittelweg" im Verfahren nach § 13 a BauGB in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage