01.07.2015 - 4 Volksentscheid Gerichtsstrukturreform am 6. Sep...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 01.07.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Stadtpräsidentin Meyer informierte einleitend über den anstehenden Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform. Die Stadtvertreter beschlossen anschließend einstimmig, Herrn Peters, Direktor des Amtsgerichtes Ribnitz-Damgarten und Vorsitzender des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern, Rederecht zu erteilen.
Herr Peters dankte zunächst den Stadtvertretern und der Verwaltung für die bisherige parteiübergreifende Unterstützung des Volksbegehrens, mit dem der Erhalt einer bürgernahen Justiz gefordert wird. Nachdem das Volksbegehren am 3. Juni 2015 durch den Landtag abgelehnt wurde, kommt es nun zum Volksentscheid. Er erläuterte, dass ein Drittel der Stimmberechtigten für den Gesetzentwurf des Volksbegehrens und damit gegen das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz stimmen müssten, um u. a. das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten zu erhalten. Das stellt eine große Herausforderung dar.
Es gilt insbesondere, die Stimmberechtigten auf die Abstimmung aufmerksam zu machen und aufzurufen, ihre erstmalige Chance auf direkte Mitentscheidung zu nutzen. Die Mitarbeiter des Amtsgerichtes werden selbstverständlich dahingehend aktiv werden, hoffen aber auch auf Unterstützung aus allen Reihen der Bevölkerung, um die erforderlichen rund 450.000 Stimmen für den Gesetzentwurf zu erreichen. Informationen zum Volksentscheid könnten über volksentscheid-mv.de abgerufen werden.
Herr Stadtvertreter Huth sprach die Befürchtung aus, dass die Tendenz weiter in Richtung Konzentration auf die Oberzentren und „Ausbluten“ der Mittelzentren geht. Er sieht besonders die Medien in der Pflicht, das Thema aufzugreifen und die Bürger umfassend zu informieren. Über Presse und Rundfunk kann eine Vielzahl von Bürgern erreicht und auf die zu Grunde liegende Problematik aufmerksam gemacht werden, was insbesondere in den von der Gerichtsstrukturreform nicht betroffenen Oberzentren wichtig ist. Es geht nicht um die Lobby der Rechtsanwälte und Richter, sondern um die bürgernahe Erbringung von Dienstleistungen durch die Amtsgerichte, z. B. in Erb- oder Betreuungsangelegenheiten.
Frau Stadtpräsidentin Meyer forderte alle Stadtvertreter und die Verwaltung auf, jegliche Kontakte zu Politik, Wirtschaft und Bevölkerung zu nutzen, um eine große Anzahl von Stimmberechtigten auf die bedeutsame Abstimmung hinzuweisen.