01.07.2015 - 12 Festlegung der Ausgleichsbetragserhebung durch ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stadtvertreter Huth nahm aufgrund § 24 Abs.1 KV M-V an der Beratung und Abstimmung über die Beschlussvorlage RDG/BV/AL-15/081 nicht teil.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/AL-15/081

 

Festlegung der Ausgleichsbetragserhebung durch Vorausleistungsbescheide für die Sanierungsgebiete „Innenstadt Ribnitz und Innenstadt Damgarten“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt, mit der Erhebung der Ausgleichsbeträge für die Sanierungsgebiete „Innenstadt Ribnitz“ und „Innenstadt Damgarten“ durch Vorausleistungsbescheide in Höhe der restlichen 20 % des zu erwartenden Ausgleichsbetrages bis zum Ende dieses Jahres fortzufahren.

 

Die Beitragspflichtigen im IV. Erweiterungsgebiet des Sanierungsgebietes „Innenstadt Ribnitz“ erhalten im gleichen Zeitraum einen Vorausleistungsbescheid in Höhe von 100 % des zu erwartenden Ausgleichsbetrages.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter:25

 

davon anwesend:22

 

Ja-Stimmen:22Nein-Stimmen:   -

 

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Herr Stadtvertreter Huth nahm aufgrund § 24 Abs.1 KV M-V an der Beratung und Abstimmung über die Beschlussvorlage RDG/BV/AL-15/081 nicht teil.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=97&TOLFDNR=1349&selfaction=print