11.08.2020 - 8 Beschluss über die Anordnung der Umlegung für d...

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Wortprotokoll

Herr Körner erläutert den Inhalt der Beschlussvorlage. Herr Widuckel ergänzte, dass ein Umlegungsverfahren keine Enteignung bedeutet.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/058/01

 

Beschluss über die Anordnung der Umlegung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, wird gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Umlegung angeordnet.

 

Die in der Anlage beigefügte Karte mit der Umgrenzung der von der Umlegungsanordnung erfassten Flächen ist Bestandteil der Umlegungsanordnung.

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=962&TOLFDNR=11363&selfaction=print