11.08.2020 - 8 Beschluss über die Anordnung der Umlegung für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 11.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beschluss
Beschluss:
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/058/01
Beschluss über die Anordnung der Umlegung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, wird gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Umlegung angeordnet.
Die in der Anlage beigefügte Karte mit der Umgrenzung der von der Umlegungsanordnung erfassten Flächen ist Bestandteil der Umlegungsanordnung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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545,5 kB
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