17.06.2020 - 9 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die VII....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Kreitlow führt Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, aus, dass parallel zum Planverfahren das Baugenehmigungsverfahren läuft. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Abriss noch in diesem Jahr erfolgt und der Penny-Markt bei positivem Verlauf bereits Ende 2021 eröffnet wird.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/737/01
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33)
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungs-planes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33), werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 12. Mai 2020 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Planentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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850,4 kB
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