17.06.2020 - 9 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die VII....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Kreitlow führt Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, aus, dass parallel zum Planverfahren das Baugenehmigungsverfahren läuft. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Abriss noch in diesem Jahr erfolgt und der Penny-Markt bei positivem Verlauf bereits Ende 2021 eröffnet wird.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/737/01

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33)

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen der VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungs-planes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33), werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 12. Mai 2020 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB
    Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Planentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage