04.06.2020 - 6 Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsaus...

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Wortprotokoll

Frau Waack erklärte, dass durch die Softwareumstellung noch nicht alle Zahlen im Haushalt abgebildet werden können. Die Anlagenbuchhaltung ist noch nicht integriert, wird aber im Juni 2020 erfolgen. Damit fehlen die Abschreibungen und Sonderposten in den Auswertungen. Die Personalkosten sind ebenfalls noch nicht im aktuellen Haushalt berücksichtigt, da die Schnittstelle fehlt, um diese in die Finanzbuchhaltung zu übertragen. Dies erfolgt in den nächsten Wochen.

Die Position „Veräußerung von Grundstücken“ wurde durch die fehlende Anlagenbuchhaltung nicht berücksichtigt.

Frau Waack informierte über die wichtigsten derzeitigen Projekte.

Dies sind z.B. der Schulcampus mit den Planungskosten in Höhe von 569.000 Euro, die Sporthalle

mit 245.000 Euro, Erschließungskosten für div. Baugebiete in Höhe von ca. 430.000 Euro und der Radwanderweg in Neuhaus (Brücke) mit 11.000 Euro.

Frau Waack teilte mit, dass die nächste Auswertung ausführlicher sein wird, wenn die Anlagenbuchhaltung integriert ist.

Zur nächsten Sitzung wird eine Plan-Ist-Übersicht erstellt.

 

Herr Huth informierte, dass die 1. Diskussionsrunde zum Haushaltsplan in seiner Amtszeit stattfand.

Es wird herausgearbeitet, wo sich Reserven befinden. Höchste Priorität ist es, den Eigenanteil zu drücken und Fördermittel auszuschöpfen.

Der Haushaltsplan muss strukturierter und realitätsnah gestaltet werden. Die Prioritäten der Stadt müssen weiter ausgearbeitet und verfolgt werden.

 

Frau Waack lobte in diesem Zusammenhang das gute Zusammenspiel zwischen Verwaltung, Hauptausschuss und Finanzausschuss.

 

Herr Stuht fragte, ob die Betriebskosten und die Abschreibungen des Schulcampus im Haushaltsplan enthalten sind.

Frau Waack verneinte dies. Sie sind nach Fertigstellung im Jahr 2023 enthalten.

 

 

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Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

 

Informationsvorlage Nr. RDG/IV/FA-20/119

 

Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsausführung nach § 20 GemHVO-Doppik

 

Gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

In der Informationsvorlage wird der Finanzhaushalt mit den Angaben per 25.05.2020 vorgelegt (Anlage).

 

Das Finanzergebnis stellt die Zahlungsvorgänge und den aktuellen Bankbestand dar. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt enthält der Finanzhaushalt keine Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Zusätzlich sind investive Zahlungsvorgänge und Tilgungsleistungen abgebildet.

 

Die Salden der Ein- und Auszahlungen entwickeln sich zum Stichtag wie folgt:

 

Finanzergebnis per 31.12.2019:    18.239.665 Euro

Finanzergebnis per 25.05.2020:   - 1.551.811 Euro

Finanzergebnis gesamt:     16.687.854 Euro

 

Die kumulative Finanzrechnung stellt den Bargeldbestand der Stadt Ribnitz-Damgarten am
25.05.2020 dar.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=946&TOLFDNR=11004&selfaction=print