24.09.2019 - 7 Berichtspflicht gemäß § 20 GemHVO-Doppik
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 24.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Scheller erläutert die Verpflichtung der Bürgermeisterin, die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. In diesem Jahr hat sich dieser Termin aufgrund der Kommunalwahlen verschoben.
Gemäß § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird jedem Gemeindevertreter auf der heutigen Sitzung der Stand (Plan- und Ist-Zahlen der Erträge und Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen) zum 30.06.2019 des Haushaltsjahres 2019 der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow zur Kenntnis übergeben.
Die aufgezeigten Abweichungen zwischen Plan und Ist werden sich zum Ende des Haushaltsjahres relativieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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639,3 kB
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223,2 kB
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