15.10.2019 - 7 Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Widuckel erläuterte die Beschlussvorlage. Herr Körner ergänzte in Bezug auf die Rechtslage des § 13 b BauGB.

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/022

 

Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 69 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Mecklenburger Straße 17“, OT Klockenhagen, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 69 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Mecklenburger Straße 17, OT Klockenhagen, wird im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB) fortgeführt.

 

  1. Gemäß § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage