11.12.2019 - 20 Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Zusätze:
- Verantwortlich: Frau Waack
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 11.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Stadtvertreterin Meyer vertritt den Standpunkt, dass dem Druck von der Rechtsaufsicht und dem Land nicht nachgegeben werden sollte. Die Forderungen haben beinahe erpresserischen Charakter.
Die Anhebung der Hebesätze auf Landesdurchschnitt würde in den kommenden Jahren zu einer
Spirale führen. Des Weiteren ist es für die Stadt ein Standortvorteil, unter dem Durchschnitt zu liegen.
Herr Stadtvertreter Leipold ist der Auffassung, dass man dem Bürger gegenüber zu einem Zeitpunkt, an dem auf Landes- und Bundesebene gewaltige Einnahmesteigerungen zu verzeichnen sind, eine Steuererhöhung auf kommunaler Ebene nicht begreiflich machen kann.
Herr Stadtpräsident Huth vermerkt an dieser Stelle, dass die Stadt mit einem positiven Ergebnishaushalt abschließen wird und die Steuereinnahmen gestiegen sind. Er spricht sich gegen eine Beschlussfassung aus, stellt allerdings fest, dass die Stadt tatsächlich finanzielle Nachteile haben wird, da sie Kreisumlage zahlt für Einnahmen, die sie nicht hat und mit der Entscheidung negativer Einfluss auf die Schlüsselzuweisungen verbunden ist.
Frau Stadtvertreterin Wippermann erklärt als Vorsitzende der Fraktion SPD/Grüne, dass sich die
Fraktion auf eine Ablehung des Beschlussvorschlags verständigt hat. Grund ist unter anderem, dass der Jahresabschluss noch nicht vorliegt.
Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, weist nachdrücklich darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit einer Ablehnung der Beschlussfassung nicht ändern und die Notwendigkeit bestehen wird, die Vorlage, eventuell mit einem abgeänderten Vorschlag, erneut einzureichen. Es eine Option, die unter Umständen gezogen werden muss, um wichtige Infrastrukturprojekte finanzieren zu können.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-19/057
Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2020
Die Stadtvertretung beschließt, mit der Haushaltssatzung 2020 die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer auf mindestens den Landesdurchschnitt M-V zu erhöhen.
Anlagen zur Vorlage
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