11.12.2019 - 21 3. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Haupt...

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/326/03

 

3. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Hauptsatzung der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung durch die Stadt-vertretung Ribnitz-Damgarten vom 11. Dezember 2019 folgende Änderungssatzung zur
4. Neufassung der Hauptsatzung der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten erlassen:

 

Artikel I

 

1. § 10 (Stellvertreterin oder Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters) wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 10

Stellvertreterin oder Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

 

Die erste Stellvertreterin oder der erste Stellvertreter erhält eine funktionsbezogene Aufwandsent-
schädigung in Höhe von monatlich 280 €. Die zweite Stellvertreterin oder der zweite Stellvertreter erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 240 €.

 

2. § 12 (Entschädigungen) wird wie folgt neu formuliert:

 

§ 12

Entschädigungen

(1) Die Entschädigungen der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner und sonstigen ehrenamtlich Tätigen richten sich entsprechend der übertragenen Funktionen nach der gültigen Entschädigungsverordnung.

(2) Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädi-gung in Höhe von monatlich 300 €. Den Stellvertretern der Stadtpräsidentin/des Stadtpräsidenten wird bei dessen Verhinderung für die Dauer der Stellvertretung die entsprechende funktionsbezogene Aufwandsentschädigung gewährt, sofern die Dauer der Vertretung mindestens einen Monat betragen hat. Beschränkt sich die Stellvertretung auf die Leitung einer Sitzung der Stadtvertretung erhalten sie eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 €.

(3) Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 180 €. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten entsprechende Entschädigungen anteilig für die Dauer der Stellvertretung.

(4) Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter werden für die Teilnahme an Sitzungen der Stadtvertretung, der Ausschüsse, denen sie als Mitglieder angehören, und der Fraktionen durch eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von je 40 € entschädigt. Die Höchstzahl der Sitzungen der Fraktionen, für die ein Sitzungsgeld auszuzahlen ist, wird auf jährlich 8 beschränkt.

(5) Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Aus-schüsse, denen sie als Mitglieder angehören, und an Fraktionssitzungen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von je 40 €.

(6) Ausschussvorsitzende oder deren Vertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine
sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von je 60 €.

(7) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Ortsbeirates Klockenhagen erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 80 €, die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Ortsbeirates Langendamm erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von
monatlich 50 €, die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Ortsbeirates Körkwitz von monatlich 20 €.

(8) Mitglieder der Ortsbeiräte erhalten für die Teilnahme an Ortsbeiratssitzungen eine sitzungs-bezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von je 40 €.

(9) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertretung der Bernsteinstadt in der Gesellschafterversammlung, im Aufsichtsrat oder einem ähnlichen Organ eines Unternehmens oder einer Einrichtung des privaten Rechts sind an die Bernsteinstadt abzuführen, soweit sie den Betrag von 250 € pro Sitzung übersteigen. Dies gilt nicht für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit nachweislich entstanden sind. Führt die Vertretung der Bernsteinstadt den Vorsitz in einem in Satz 1 genannten Gremium, sind die Vergütungen, Sitzungsgelder und Auf-wandsentschädigungen an die Bernsteinstadt abzuführen, soweit sie den Betrag von 500 € pro Sitzung übersteigen; Satz 2 gilt entsprechend.

(10) Finden mehrere Sitzungen (Stadtvertretung, Ausschüsse, Ortsbeiräte, Fraktionen) an einem Tag statt, wird nur einmalig Sitzungsgeld gezahlt, sofern nicht insgesamt fünf Stunden überschritten
werden.

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

 

Ilchmann

Bürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

21

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen

5

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=842&TOLFDNR=10225&selfaction=print