11.12.2019 - 7 Satzung der Stadt Ribnitz-Damgarten zur Aufhebu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 11.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, begründet die unter Tagesordnungspunkt 7 bis 12 zu beschließenden Satzungen über die Aufhebung von Sanierungssatzungen. Es sind Formalakte nach dem BauGB, die erfolgen müssen, wenn die Zielstellungen der Stadt im Städtebauförderprogramm abgearbeitet sind. Das Land hat die entsprechende Feststellung getroffen. Im Weiteren wird die Stadt das Grundbuchamt ersuchen, die Sanierungsvermerke zu löschen, die zu
Beginn der Sanierung in die betroffenen Grundbücher eingetragen wurden.
Auf Anfrage von Frau Stadtvertreterin Bonke erklärt Herr Körner, dass es eine Zusammenstellung von „Vorher-Nachher-Bildern“ gibt, die Dokumentation aber einer Ergänzung bedarf. Die Verwaltung wird sich dieser Aufgabe annehmen.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/023
Satzung der Stadt Ribnitz-Damgarten über die Aufhebung der Sanierungssatzung über die förm-liche Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenstadt Ribnitz"
Aufgrund § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und des § 162 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten folgende Satzung:
§ 1
Festlegung des Aufhebungsgebietes
Die Satzung der Stadt Ribnitz-Damgarten über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Innenstadt Ribnitz“, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 1992 und mit ortsüblicher Bekanntmachung vom 19. Januar 1993 rechtsverbindlich, wird aufgehoben.
§ 2
Geltungsbereich der Satzung
Das in § 1 genannte Gebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im bei-liegenden Lageplan (Anlage zur Satzung) durch eine schwarze Linie umgrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ribnitz-Damgarten,
Ilchmann
Bürgermeister
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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