30.10.2019 - 10 Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 30.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Körner weist einleitend darauf hin, dass der § 13 b BauGB eine Vereinfachung des Planver-fahrens ermöglicht, die aber nur noch in Anspruch genommen werden kann, wenn die erforderlichen Beschlüsse zur Anwendung des Paragrafen noch in diesem Jahr erfolgen und die Satzung bis zum
31. Dezember 2021 beschlossen wird.
Herr Körner stellt klar, dass der Verwaltung das Hochwasserproblem in diesem Bereich des Ortsteils Klockenhagen bewusst ist und versichert, dass die Fertigstellung des Hochwasserkonzeptes durch den Wasser- und Bodenverband "Untere Warnow Küste" abgewartet wird. Nach Vorliegen des Konzeptes wird des Weiteren eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bezüglich der Herstellung des Baurechts vor-genommen.
Herr Stadtvertreter Kiupel und Herr Stadtvertreter Kreitlow, Mitglieder des Ortsbeirates Klocken-hagen, erklären, nachdem sie aufgrund der Hochwasserproblematik zuvor Bedenken hatten, unter
diesen Bedingungen den Beschluss mitzutragen.
Die Stadtvertreter verständigten sich darauf, dem späteren Satzungsbeschluss nur zuzustimmen, wenn das Hochwasserkonzept vorliegt und die Wirtschaftlichkeitsberechnung positiv ausfällt.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/022
Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 69 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Mecklenburger Straße 17“, OT Klockenhagen, im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung beschließt:
- Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 69 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Mecklenburger Straße 17“, OT Klockenhagen, wird im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB) fortgeführt.
- Gemäß § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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