22.08.2019 - 14 Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsaus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Waack informierte, dass die Berichtspflicht spätestens zum 30.06. eines Jahres erfolgen muss. Durch die Wahlen im Mai verschob sich diese Auswertung.

Frau Waack erläuterte die aktuellen Zahlen vom 12.08.2019 im Vergleich zum Ergebnis 24.09.2018 bzw. 31.12.2018.

Herr Schneider merkte an, dass es besser wäre, periodengerecht auszuwerten, um einen konkreteren Vergleich zu erhalten, d.h. August 2019 zu August 2018.

Herr Huth bemängelte, dass in den Jahren zuvor ein negatives Ergebnis im Ergebnishaushalt geplant, aber ein positives (24.09.2018 /1,8 Mio € Unterschied) erreicht wurde. Die Planung muss anders gestaltet werden, indem der Haushalt für die Ämter richtig „eng“ gerechnet wird und diese danach arbeiten müssen.

Frau Erichson erinnerte an die Prioritätenliste, die schon mehrfach gefordert wurde. Danach muss gehandelt und gearbeitet werden.

Frau Waack legte dem Finanzausschuss in diesem Zusammenhang eine Projektliste von Herrn Körner zur Information vor.

Herr Kasch erfragte, was sich hinter der Position „außerordentliche Erträge“ verbirgt. Frau Waack informierte, dass das die Erträge über Bilanzwert der veräußerten Grundstücke sind.

Herr Schmidt betonte, dass die Vorbereitung und Erarbeitung des Haushaltes ebenfalls Arbeit des Ausschusses sein wird.

 

Die Mitglieder/-innen des Finanzausschusses nehmen die Information zur Kenntnis.

 

 

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Beschluss

 

Informationsvorlage Nr. RDG/IV/FA-19/008

 

Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsausführung nach § 20 GemHVO-Doppik

 

Gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist die Gemeindevertretung nach den örtlichen Bedürfnissen während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Der Berichtspflicht wird wegen der Kommunalwahlen am 26.05.2019 in diesem Jahr in den ersten Sitzungen der Ausschüsse nach der Wahl nachgekommen.

 

In der Informationsvorlage werden der Ergebnis- und der Finanzhaushalt mit den Angaben per 12.08.2019 vorgelegt (Anlage).

 

Das Finanzergebnis stellt die Zahlungsvorgänge und den aktuellen Bankbestand dar. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt enthält der Finanzhaushalt keine Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Zusätzlich sind investive Zahlungsvorgänge und Tilgungsleistungen abgebildet.

 

Die Salden der Ein- und Auszahlungen entwickeln sich zum Stichtag wie folgt:

 

Finanzergebnis per 31.12.2018:   14.702.395 Euro

Finanzergebnis per 12.08.2019:     1.506.214 Euro

Finanzergebnis gesamt:    16.208.609 Euro

 

Die kumulative Finanzrechnung stellt den Bargeldbestand der Stadt Ribnitz-Damgarten am
12. August 2019 dar.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=827&TOLFDNR=9435&selfaction=print