20.02.2019 - 12 Beschluss zur Nichtanwendung des beschleunigten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 20.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, erklärte, dass am Anfang das beschleunigte Verfahren durchgeführt werden sollte, um Zeit und Geld für beide Parteien zu sparen. Der Investor sieht jetzt allerdings Schwierigkeiten im Verfahren und beantragte zur Gewährleistung der Rechtssicherheit die Durchführung des zweistufigen Verfahrens.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/620/01
Beschluss zur Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt
- die Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“.
- Der Pkt. 4 des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“, vom 4. Juli 2018 (Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/620) entfällt.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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771,6 kB
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