20.02.2019 - 12 Beschluss zur Nichtanwendung des beschleunigten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, erklärte, dass am Anfang das beschleunigte Verfahren durchgeführt werden sollte, um Zeit und Geld für beide Parteien zu sparen. Der Investor sieht jetzt allerdings Schwierigkeiten im Verfahren und beantragte zur Gewährleistung der Rechtssicherheit die Durchführung des zweistufigen Verfahrens.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/620/01

 

Beschluss zur Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt

 

  1. die Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“.

 

  1. Der Pkt. 4 des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“, vom 4. Juli 2018 (Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/620) entfällt.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage