29.01.2019 - 4 Vorstellung des Frauenschutzhauses...

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Wortprotokoll

Herr Leipold begrüßt Frau Köhler, Leiterin des Frauenschutzhauses in Ribnitz-Damgarten und
übergibt das Wort. Frau Köhler bedankt sich für die Einladung und erläutert, dass sie das Frauenschutzhaus vor 1,5 Jahren übernommen hat, zuvor wurde es 25 Jahre durch Frau Weichert geleitet.
Das Frauenschutzhaus befindet sich in Trägerschaft der AWO und ist dem Antigewaltnetz mit

insgesamt 19 Beratungsstellen angehörig. Ab 17:20 Uhr nimmt Frau Bonke an der Ausschusssitzung teil. Weiterhin erläutert Frau Köhler, dass das Frauenschutzhaus eine Anlaufstelle für Frauen /

Frauen mit Kindern ist, welche häusliche Gewalt erfahren mussten. Die Bekanntheit des Frauenschutzhauses ist kaum gegeben, jedoch ist dies zum Teil auch positiv, da bei Angabe der genauen Anschrift Gewalttätige den Betroffenen auflauern könnten. In den letzten Monaten ist zu

verzeichnen, dass vermehrt Frauen und Kinder mit Migrationshintergrund aufgenommen wurden.

Zu den Räumlichkeiten ist zu berichten, dass es sich um ein relativ kleines Frauenschutzhaus mit 5 Zimmern und insgesamt 12 Plätzen handelt, welches vor 1 Jahr renoviert wurde und nun auch einen Fahrstuhl vorweisen kann.

 

Jedoch ist es nur bedingt möglich, Frauen / Kinder mit Behinderungen aufzunehmen, da die

Räumlichkeiten, aber vor allem die personellen Voraussetzungen, dies nicht zulassen.

Gerade die Kommunikation mit Frauen / Kindern anderer Herkunftsländer gestaltet sich oft

schwierig. Das Frauenschutzhaus ist 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr erreichbar. Bei insgesamt 3 Mitarbeiterinnen, davon 2 Vollzeit und 1 Teilzeit, sorgt dies für eine angespannte Situation.
Bei der Aufnahme wird darauf geachtet, dass Hilfesuchende in einem etwas entfernten Frauenschutzhaus, außerhalb des gewohnten und problematischen Umfeldes, aufgenommen werden.

Zu den Aufgaben zählen größtenteils pädagogische Maßnahmen und unterstützende Tätigkeiten. Grundsätzlich soll den Frauen ermöglicht werden, selbstständig tätig zu sein. Negativ anzumerken sind die oft langen und aufwendigen Behördengänge. Auch gibt es Probleme dabei, die Kinder in Kindertageseinrichtungen betreuen zu lassen. Herr Noack lobt den guten Austausch mit dem Frauenschutzhaus und erläutert, dass durch die Frauen oft nur Einrichtungen im direkten Umfeld des

Frauenschutzhauses aufgrund der nicht vorhandenen Mobilität infrage kommen, weshalb nicht

immer unmittelbar ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Frau Köhler bedankt sich in dem Zuge für die gute Unterstützung durch das Sachgebiet Schule/Kita und greift dabei das Thema der Mobilität auf. Wünschenswert wäre eine Entlastung der Frauen / Kinder für den

öffentlichen Personennahverkehr, um die Mobilität herzustellen. Herr Leipold erfragt, ob die

Stadtverwaltung Vertreter beim VVR hat, welche es laut Aussage von Herrn Ilchmann nicht gibt.

Frau Henschel erfragt, wie hoch die Kosten des Aufenthaltes für die Frauen / Kinder sind.

Frau Köhler antwortet, dass sich die Kosten auf 21,45 € pro Familie und Tag belaufen.

Problematisch dabei ist, dass beispielsweise bei Bezug von ALG II die Berechnung und die Auszahlung der Miete einige Zeit in Anspruch nimmt. In anderen Bundesländern, beispielsweise Schleswig-Holstein, werden diese Kosten vom Land übernommen. Herrn Leipold interessiert, wie viele Frauen durchschnittlich im Jahr betreut werden. Frau Köhler erläutert, dass 2018 insgesamt 29 Frauen

betreut wurden, im Durchschnitt handelt es sich um ca. 23 Frauen. Unterschiedlich ist dabei die

Aufenthaltsdauer, eine Aufnahme von Frauen ist ab 18 Jahren möglich. Herr Kreitlow lobt diese

Arbeit und betont, dass die Finanzierung geregelt werden muss, Vorbild sollte Schleswig-Holstein sein. Frau Dr. Petersen erfragt, welche Ausbildung für diese Tätigkeit notwendig ist.

Frau Köhler antwortet, dass eine Ausbildung zum/zur Sozialpädagoge / Sozialpädagogin oder

vergleichbar erforderlich ist. Frau Stadtaus interessiert, ob durch die große psychische Belastung Unterstützung für die Mitarbeiterinnen des Frauenschutzhauses angeboten wird und wie die

Ummeldung durch das Einwohnermeldeamt abläuft. Frau Köhler erläutert, dass der Umgang mit psychischen belastenden Fällen oft schwierig ist und Fortbildungen zum Umgang dazu angebracht wären. Melderechtlich gilt auch hier die Pflicht, dass sich die Frauen / Kinder innerhalb von 2 Wochen ummelden müssen. Frau Mittermayer lädt Frau Köhler an dieser Stelle zur Arbeitsgruppe „Team Asyl“ ein. Herr Leipold bedankt sich für den Vortrag und die Erläuterungen.

Herr Ilchmann und Frau Köhler verlassen daraufhin um 18:00 Uhr die Sitzung.

 

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