02.05.2018 - 13 Haushaltssatzung mit -plan 2018
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Semlow
- Datum:
- Mi., 02.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:35
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Scheller erklärt, dass in der heutigen Finanzausschusssitzung festgelegt wurde, die Haushaltssatzung um 1.500,00 € für die kommunalen Spielplätze und den Stellenplan um eine geringfügig beschäftigte Arbeitskraft (450,00 €/Monat) zu ergänzen.
Dies wird durch Frau Eichler so begründet, dass der Gemeinde nur 2 MAE-Kräfte zugewiesen wurden und damit der Gemeindearbeiter die anstehenden Grünflächenarbeiten von Mai bis September nicht bewältigen kann. Ansonsten müsste der Stadtbauhof Ribnitz-Damgarten um Hilfe gebeten werden. Die Gemeindevertreter können Vorschläge für die Besetzung der Stelle unterbreiten.
Frau Scheller erläutert die wesentlichen Inhalte der Haushaltssatzung.
Beschluss
Beschluss-Nr. Se/BV/FA-18/107
Gemeinde Semlow
Die Gemeindevertretung Semlow beschließt die Haushaltssatzung 2018:
Haushaltssatzung der Gemeinde Semlow
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Semlow vom 02.05.2018 Beschluss-Nr. Se/BV/FA-18/107 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.102.800 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.002.000 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 100.800 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf 100.800 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 100.800 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.065.600 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 875.500 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 190.100 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 47.200 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 47.200 EUR
d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 172.700 EUR
(Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit) auf
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf 106.560 EUR.
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) auf 360 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 340 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 320 v. H.
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,815 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.279.638,53 EUR.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt 846.039 EUR
und zum 31.12. des Haushaltsjahres 946.839 EUR.
Als Zusatz zur Haushaltssatzung werden 1.500,00 EUR für die kommunalen Spielplätze sowie im Stellenplan die Ergänzung um eine geringfügig beschäftigte Arbeitskraft (450,00 EUR/Monat) aufgenommen.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ……………………….. erteilt.
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Ort, Datum Bürgermeisterin