02.05.2018 - 13 Haushaltssatzung mit -plan 2018

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Scheller erklärt, dass in der heutigen Finanzausschusssitzung festgelegt wurde, die Haushaltssatzung um 1.500,00 € für die kommunalen Spielplätze und den Stellenplan um eine geringfügig beschäftigte Arbeitskraft (450,00 €/Monat) zu ergänzen.

 

Dies wird durch Frau Eichler so begründet, dass der Gemeinde nur 2 MAE-Kräfte zugewiesen wurden und damit der Gemeindearbeiter die anstehenden Grünflächenarbeiten von Mai bis September nicht bewältigen kann. Ansonsten müsste der Stadtbauhof Ribnitz-Damgarten um Hilfe gebeten werden. Die Gemeindevertreter können Vorschläge für die Besetzung der Stelle unterbreiten.

 

Frau Scheller erläutert die wesentlichen Inhalte der Haushaltssatzung.

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Beschluss

Beschluss-Nr. Se/BV/FA-18/107

 

Gemeinde Semlow         

 

Die Gemeindevertretung Semlow beschließt die Haushaltssatzung 2018:

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Semlow

für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Semlow vom 02.05.2018 Beschluss-Nr. Se/BV/FA-18/107                                folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                                                    1.102.800 EUR

 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf                                       1.002.000 EUR

 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                                   100.800 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                                                          0 EUR

 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf                                             0 EUR

 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                                      0 EUR

 

c)                  das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf                                         100.800 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf                                                                                         0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf                                                                                      0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf                                        100.800 EUR

 

 

2. im Finanzhaushalt

a) die ordentlichen Einzahlungen auf                                                                       1.065.600 EUR

 die ordentlichen Auszahlungen auf                                                                         875.500 EUR

 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                                          190.100 EUR

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf                                                                           0 EUR

 die außerordentlichen Auszahlungen auf                                                                          0 EUR

 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                                           0 EUR

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                         47.200 EUR

 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                                0 EUR

 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                         47.200 EUR

 

d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                         172.700 EUR

 (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit) auf

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

 

                                                                                                                                           0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf                                0 EUR.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf  106.560 EUR.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

 (Grundsteuer A) auf                      360 v. H.

 b) für die Grundstücke

  (Grundsteuer B) auf 340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf 320 v. H.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,815 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.279.638,53 EUR.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt 846.039 EUR 
und zum 31.12. des Haushaltsjahres 946.839 EUR.

 

 

Als Zusatz zur Haushaltssatzung werden 1.500,00 EUR für die kommunalen Spielplätze sowie im Stellenplan die Ergänzung um eine geringfügig beschäftigte Arbeitskraft (450,00 EUR/Monat) aufgenommen.

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ……………………….. erteilt.

 

 

_____________________ ___________________

Ort, Datum              Bürgermeisterin

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

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