04.10.2018 - 9 Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verantwortlich: Frau Waack
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Waack erläuterte den Einfluss der Hebesätze auf die Abführung der Kreisumlage und die Schlüsselzuweisung nach FAG.
Die tatsächliche Steuerkraft beträgt 8,6 Mio. Euro. Das Land geht von 9,0 Mio Euro Steuereinnahmen aus. Die Kreisumlage wird nicht mit tatsächlicher Steuerkraft berechnet, sondern mit den 9,0 Mio. Euro. Dadurch entsteht ein Defizit von 200.000 €.
Bei der Schlüsselzuweisung entsteht durch die Annahme der Steuerkraft ein Defizit in Höhe von ca. 300.000 €.
Frau Waack betonte, aus diesem Grunde ist es zwingend erforderlich, den Hebesatz für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer auf Landesdurchschnitt zu erhöhen. Durch die Mehreinnahmen kann das o.g. Defizit minimiert werden.
Herr Zilius sagte, dass durch die Erhöhung der Gewerbesteuer eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Entwicklung vorhersehbar ist. Die Grundsteuer B darf nicht erhöht werden, es können nicht immer die Bürger zur Kasse gebeten werden. Damit erhöhen sich auch die Mietpreise etc.
Frau Waack ergänzte, dass die Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises deutlich gemacht hat, dass Kreditgenehmigungen nicht gewährt werden können, wenn die Hebesätze der Realsteuern unter dem Landesdurchschnitt M-V liegen. Die Anhebung der Hebesätze ist nach Prüfung durch die Verwaltung notwendig, um die rechtlichen Vorschriften der KV und GemHVO-Doppik einzuhalten.
Herr Schmidt wies darauf hin, dass die Aufnahme von Krediten für den Bau des Bildungscampus notwendig ist.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussvorlage der Stadtvertretung nicht zur Beschlussfassung.
Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-18/662
Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2019
Die Stadtvertretung beschließt, mit der Haushaltssatzung 2019 die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer auf mindestens den Landesdurchschnitt M-V zu erhöhen.
Anlagen zur Vorlage
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