04.07.2018 - 32 Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straße...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Stadtvertreterin Falkert verwies einleitend darauf, dass nur in Deutschland Straßenbaubeiträge erhoben werden. In fünf Bundesländern, darunter in Mecklenburg-Vorpommern, sieht das Kommunalabgabengesetz eine Pflicht zur Erhebung vor, in sieben Bundesländern gibt es eine Kann-Bestimmung.

 

Frau Stadtvertreterin Falkert führte weiter aus, dass die von vielen Bürgern als ungerecht empfundenen Straßenbaubeiträge teilweise im oberen fünfstelligen Bereich liegen und die Grundstückseigentümer in den Ruin treiben bzw. sie zum Verkauf zwingen. Nachdem bereits 11 Kommunen in Mecklenburg Vorpommern ihren Bürgermeistern den Auftrag erteilt haben, gegenüber dem Landtag die Zustimmung zu einer die Abschaffung dieses Beitrag beinhaltenden Gesetzesnovelle zu erklären, sah sie sich veranlasst, in Ribnitz-Damgarten einen gleich lautenden Beschluss herbeizuführen, um den Druck auf den Landtag zu erhöhen. Dieser hat angekündigt, sich im September 2018 mit der Thematik zu befassen.

 

Herr Stadtvertreter Schmidt, Vorsitzender des Finanzausschusses, gab zu bedenken, dass sich die Haushaltslage ohne Einnahmen durch Straßenbaubeiträge weiter verschlechtern würde. Straßensanierungen wären unter Umständen nicht durchführbar, da die Finanzierung nicht gewährleistet ist.

 

Herr Stadtvertreter Widuckel machte darauf aufmerksam, dass Frau Stadtvertreterin Falkert mit ihrem Antrag nur für wenige Bürger spricht. Von der Abschaffung wären alle betroffen, sofern die Finanzierungslücke nicht durch das Land geschlossen wird.

 

Herr Stadtvertreter Gohs kritisierte den Antrag als populistisch. Dem Bürger wird suggeriert, dass die Stadtvertretung dem Bürgermeister einen Auftrag zur Abschaffung der Sraßenbaubeiträge erteilt hat, der von ihm umzusetzen ist, was zu Unverständnis bei anstehenden Beitragserhebungen führen würde.

 

Herr Stadtvertreter Huth vertrat den Standpunkt, dass es zwar ungerechtfertigte Unterschiede in der Veranlagung gibt, so z. B. zwischen Kreisstraßen oder Straßen in Sanierungsgebieten im Vergleich zu außerhalb liegenden Anliegerstraßen, warnte aber davor, eine Ungerechtigkeit durch eine neue zu ersetzen, z. B. zum Einnahmeausgleich die Grundsteuern zu erhöhen. Er regte des Weiteren an, dass entgegen der Formulierung im gestellten Beschlussantrag nicht der Bürgermeister, sondern die Stadtvertretung, demnach die Politik, den Appell an den Landtag richten sollte. Die Beauftragung des
Bürgermeisters würde diesen in Erklärungsnot gegenüber den Bürgern bringen, da er bis zu einer
Gesetzesänderung weiterhin zur Beitragserhebung verpflichtet ist. Diese Auffassung fand breite
Zustimmung.

 

Frau Stadtvertreterin Falkert stimmte dieser Verfahrensweise zu und zog ihren Antrag zurück. Es bestand Einigkeit darin, dass die Verwaltung das eine gerechtere Finanzierung kommunaler Straßen fordernde Schreiben an den Landtag entwirft und im Umlaufverfahren mit der Stadtpräsidentin, den Fraktionsvorsitzenden und der Antragstellerin abstimmt. Für die Entwurfserstellung wurde eine Frist von 14 Tagen gesetzt.

 

Herr Stadtvertreter Zilius regte an, den Brief anderen Städten und Gemeinden mit der Intention, dass diese sich dem Appell anschließen, zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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