22.02.2018 - 12 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 22.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/557
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Glashütte“, Saaler Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 1524/28, 1524/29 und 1524/30 der Flur 1 der Gemarkung Damgarten wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Wohngrundstücke „Saaler Chaussee 7“ und „Waldstraße 2“
- im Osten durch die „Kastanienallee“
- im Süden durch die Wohngrundstücke „Glashütte 11“ und „Glashütte 15“ sowie die Straßenfläche „Glashütte“
- im Westen durch die „Saaler Chaussee“
- Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Neubau eines Einzelhandelsmarktes
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbarsind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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