22.02.2018 - 12 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

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Wortprotokoll

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Beschluss

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/557

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Glashütte“, Saaler Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 1524/28, 1524/29 und 1524/30 der Flur 1 der Gemarkung Damgarten wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch die Wohngrundstücke „Saaler Chaussee 7“ und „Waldstraße 2“
  • im Osten durch die „Kastanienallee“
  • im Süden durch die Wohngrundstücke „Glashütte 11“ und „Glashütte 15“ sowie die Straßenfläche „Glashütte“
  • im Westen durch die „Saaler Chaussee“

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Neubau eines Einzelhandelsmarktes
  • Sicherstellung der Erschließung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbarsind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage