22.02.2018 - 16 Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 22.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/555
Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Wildrosenweg“, OT Borg
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Ablauf des 21. November 2011 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Wildrosenweg“, wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im nachfolgenden Teilbereich, begrenzt:
- im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Westen durch eine Naturhecke als Abgrenzung zu landwirtschaftlich genutzten Flächen
- im Süden durch die Grundstücke „Wildrosenweg 4“ und „Wildrosenweg 9“
- im Osten durch vorhandene Bebauung am „Weißer Weg“
geändert. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 66/9, 135/6, 135/8 tlw., 135/12 und 139/9 der
Flur 1 der Gemarkung Borg.
- Ziele der Änderung:
- Änderung der Art der baulichen Nutzung von „Sondergebiet Ferienhaus“ in „Allgemeines Wohngebiet“
- Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie der Gebäudegestaltung
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durch-zuführen:
- 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
750,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
755,4 kB
|