22.02.2018 - 8 1. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Mittermayer erklärte, dass die Änderung der Entgeltordnung durch die Einführung der Kurabgabe erfolgte. Die Anlage 1 wurde verändert, d.h. die Führungen „Wald und Moor“ sowie die Stadtführungen. Ebenfalls hat sich die Leihgebühr für den Stadtbus auf 10,00 € / Tag erhöht.

Auf die Frage, ob die Entgelte für die Führungen günstiger geworden sind, teilte Frau Mittermayer mit, dass diese um 1,50 € erhöht wurden.

Herr Zilius erkundigte sich, wie hoch die Reparaturkosten des Busses in 2017 waren, weil dieser schon älteren Baujahres ist. Frau Mittermayer informierte, dass es ca. 8.500,00 € im Jahr 2017 waren.

Herr Zilius schlug daraufhin vor, entweder die Gebühr nochmals zu erhöhen oder den Bus abzuschaffen. Eine weitere Möglichkeit wäre, eine Nutzungsgebühr je gefahrenen Kilometer zu verlangen.

Der Finanzausschuss bittet um eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Stadtbusses zum Jahresende 2018, um die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

 

 

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Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussvorlage der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/348/01

 

1. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung stadteigener Räume und Anlagen, die Ausleihe von Gegenständen und die Teilnahme an Führungen und Lehrgängen

 

Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 7. März 2018 für das Gebiet der Stadt Ribnitz-Damgarten die 1. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung stadteigener Räume und Anlagen, die Ausleihe von Gegenständen und die Teilnahme an Führungen und Lehrgängen erlassen:

 

Artikel I

 

1. Die Anlage 2 - Entgelttabelle Nr. 1 (1.1. – 1.3), Nr. 3 und Nr. 4 wird wie folgt geändert:

 

Nr.  Nutzer Einheit Entgelt in EURO Bemerkungen

 

1. Räume

1.1 Stadtkulturhaus - Nutzer nach § 6 Veran- 100,00 

 Saal mit Wintergarten Abs. 3 (außer staltung

  Organisationen),

  Organisationen  200,00

  Privatpersonen  200,00

  kommerzielle 1. Tag 300,00

  Veranstalter jeder

   weitere Tag 200,00

1.2 Stadtkulturhaus - Nutzer nach § 6 Veran- 30,00 

 Wintergarten Abs. 3 (außer staltung

  Organisationen),

  Organisationen  50,00

  Privatpersonen  50,00

  kommerzielle

  Veranstalter  100,00

1.3 Stadtkulturhaus - Nutzer nach § 6 Veran- 50,00

 Etagenclub Abs. 3 (außer staltung

  Organisationen),

  Organisationen  100,00

 

3. Leihgegenstände

3.1 Kleinbus nur Vereine Tag 10,00 + Volltanken

 

4. Führungen und Lehrgänge

4.1  Stadtforst 

 Geführte Wanderungen Gruppen bis 15 Pers. 2,5 h  85,00 mit Kurkarte

  Gruppen bis 15 Pers.  96,00 ohne Kurkarte

  Gruppen ab 16 Pers.

  pro Person  6,00 mit Kurkarte

  pro Person  7,50 ohne Kurkarte

  Einzelpersonen

  Erwachsene  8,00 mit Kurkarte

  Erwachsene  9,50 ohne Kurkarte

  Kinder ab 7 Jahre  4,00

  Kinder unter 7 Jahre  1,00

  Schüler Amt RDG  2,00

  Begleitpersonal  3,00

  Schüler extern  3,00

  Begleitpersonal extern  4,00

  Zuschläge

  Wochenend- und Feier-

  tagszuschlag  30,00 für Gruppen

4.2 Stadtführungen

 Öffentliche Führungen Erwachsene  5,00 mit Kurkarte

    6,50 ohne Kurkarte

  Kinder – und Jugend-

  liche bis 16 Jahre  2,00

  Studenten  3,00 mit Kurkarte

    4,00 ohne Kurkarte

 Abend- & Nacht-

 führungen Erwachsene  8,00 mit Kurkarte

    9,50 ohne Kurkarte

  Kinder – und Jugend-

  liche bis 16 Jahre  2,00

  Studenten  3,00 mit Kurkarte

    4,00 ohne Kurkarte

 Geführte Kremserfahrt Erwachsene  8,00 mit Kurkarte

 (zzgl. Kremserkosten)   9,50 ohne Kurkarte

  Kinder – und Jugend-

  liche bis 16 Jahre  2,00

  Studenten  3,00 mit Kurkarte

    4,00 ohne Kurkarte

 Gruppenführungen bis 15 Personen  50,00 mit Kurkarte

    65,00 ohne Kurkarte

  16 bis 25 Personen  70,00 mit Kurkarte

    90,00 ohne Kurkarte

  Zuschläge

  Wochenend- und Feier-

  tagszuschlag  30,00 für Gruppen

4.3 Motorkettensägen-

 lehrgang je Teilnehmer  70,00

 

Artikel II

 

Die 1. Änderung der Entgeltordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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