22.02.2018 - 8 1. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Mittermayer
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 22.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Mittermayer erklärte, dass die Änderung der Entgeltordnung durch die Einführung der Kurabgabe erfolgte. Die Anlage 1 wurde verändert, d.h. die Führungen „Wald und Moor“ sowie die Stadtführungen. Ebenfalls hat sich die Leihgebühr für den Stadtbus auf 10,00 € / Tag erhöht.
Auf die Frage, ob die Entgelte für die Führungen günstiger geworden sind, teilte Frau Mittermayer mit, dass diese um 1,50 € erhöht wurden.
Herr Zilius erkundigte sich, wie hoch die Reparaturkosten des Busses in 2017 waren, weil dieser schon älteren Baujahres ist. Frau Mittermayer informierte, dass es ca. 8.500,00 € im Jahr 2017 waren.
Herr Zilius schlug daraufhin vor, entweder die Gebühr nochmals zu erhöhen oder den Bus abzuschaffen. Eine weitere Möglichkeit wäre, eine Nutzungsgebühr je gefahrenen Kilometer zu verlangen.
Der Finanzausschuss bittet um eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Stadtbusses zum Jahresende 2018, um die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussvorlage der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/348/01
1. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung stadteigener Räume und Anlagen, die Ausleihe von Gegenständen und die Teilnahme an Führungen und Lehrgängen
Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 7. März 2018 für das Gebiet der Stadt Ribnitz-Damgarten die 1. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung stadteigener Räume und Anlagen, die Ausleihe von Gegenständen und die Teilnahme an Führungen und Lehrgängen erlassen:
Artikel I
1. Die Anlage 2 - Entgelttabelle Nr. 1 (1.1. – 1.3), Nr. 3 und Nr. 4 wird wie folgt geändert:
Nr. Nutzer Einheit Entgelt in EURO Bemerkungen
1. Räume
1.1 Stadtkulturhaus - Nutzer nach § 6 Veran- 100,00
Saal mit Wintergarten Abs. 3 (außer staltung
Organisationen),
Organisationen 200,00
Privatpersonen 200,00
kommerzielle 1. Tag 300,00
Veranstalter jeder
weitere Tag 200,00
1.2 Stadtkulturhaus - Nutzer nach § 6 Veran- 30,00
Wintergarten Abs. 3 (außer staltung
Organisationen),
Organisationen 50,00
Privatpersonen 50,00
kommerzielle
Veranstalter 100,00
1.3 Stadtkulturhaus - Nutzer nach § 6 Veran- 50,00
Etagenclub Abs. 3 (außer staltung
Organisationen),
Organisationen 100,00
3. Leihgegenstände
3.1 Kleinbus nur Vereine Tag 10,00 + Volltanken
4. Führungen und Lehrgänge
4.1 Stadtforst
Geführte Wanderungen Gruppen bis 15 Pers. 2,5 h 85,00 mit Kurkarte
Gruppen bis 15 Pers. 96,00 ohne Kurkarte
Gruppen ab 16 Pers.
pro Person 6,00 mit Kurkarte
pro Person 7,50 ohne Kurkarte
Einzelpersonen
Erwachsene 8,00 mit Kurkarte
Erwachsene 9,50 ohne Kurkarte
Kinder ab 7 Jahre 4,00
Kinder unter 7 Jahre 1,00
Schüler Amt RDG 2,00
Begleitpersonal 3,00
Schüler extern 3,00
Begleitpersonal extern 4,00
Zuschläge
Wochenend- und Feier-
tagszuschlag 30,00 für Gruppen
4.2 Stadtführungen
Öffentliche Führungen Erwachsene 5,00 mit Kurkarte
6,50 ohne Kurkarte
Kinder – und Jugend-
liche bis 16 Jahre 2,00
Studenten 3,00 mit Kurkarte
4,00 ohne Kurkarte
Abend- & Nacht-
führungen Erwachsene 8,00 mit Kurkarte
9,50 ohne Kurkarte
Kinder – und Jugend-
liche bis 16 Jahre 2,00
Studenten 3,00 mit Kurkarte
4,00 ohne Kurkarte
Geführte Kremserfahrt Erwachsene 8,00 mit Kurkarte
(zzgl. Kremserkosten) 9,50 ohne Kurkarte
Kinder – und Jugend-
liche bis 16 Jahre 2,00
Studenten 3,00 mit Kurkarte
4,00 ohne Kurkarte
Gruppenführungen bis 15 Personen 50,00 mit Kurkarte
65,00 ohne Kurkarte
16 bis 25 Personen 70,00 mit Kurkarte
90,00 ohne Kurkarte
Zuschläge
Wochenend- und Feier-
tagszuschlag 30,00 für Gruppen
4.3 Motorkettensägen-
lehrgang je Teilnehmer 70,00
Artikel II
Die 1. Änderung der Entgeltordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.