07.09.2017 - 4 Vorstellung/Stand der Arbeiten Hochwasserschutz...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Borchert erläutert: Ausgehend von den Hochwasserereignissen im Sommer 2011 sowie des Alters der bestehenden Grund- und Regenwasserentsorgungsanlagen wurde nachfolgend an dieser Problematik gearbeitet. Es ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, die mit Vereinbarung auf den Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ übertragen wurde.

 

1 ) Erneuerung/Entlastung des Brückengrabens (Gewässer 2. Ordnung, Graben 29/2 Ri):

  • neue Verrohrung des Brückengrabens steht an,
  • schnell vernäßte Flächen durch gut organisierte öffentliche Entwässerungsanlagen sowie gepflegte Gewässer 2. Ordnung trocken halten, Niederschlagwasserabfluss gewährleiten,
  • Wassermenge/Wasserlauf im verrohrten Brückengraben durch Klockenhagen mit Anlegen eines Abzweigs östlich vor der Ortschaft reduzieren

(offenen Graben anlegen, Durchörterung der L22 schaffen und den ab der L22 alten/ungenutzten/offenen Graben parallel des Remels mit direkten Zulauf zum Körkwitzer Bach nutzen)

  • Regenwasserabflussmöglichkeit vom Katenfeldweg direkt zum Körkwitzer Bach anlegen

 

2 ) Schöpfwerk Hirschburg in Neuheide:

  • Projekt – Neubau Schöpfwerk – war fertig
  • da jedoch nach den neuen EU-Richtlinien nur noch die naturnahen Varianten gelten, musste das Projekt überarbeitet werden, welches heute vorgestellt wird

 

Frau Just übernimmt das Wort:

 

Schöpfwerk Hirschburg, Neuheide

Vor vielen Jahrzehnten wurden mit hohen Aufwand die grundwasserstandregulierenden Entwässerungsanlagen angelegt – Gräben, Verrohrungen und das Schöpfwerk, welches jetzt  alt, marode und nicht mehr in jedem Fall funktionssicher ist. Es gilt neu anzulegen.

Da jedoch die Kommunen den finanziellen Aufwand dafür nicht alleine tragen können, gilt es Fördermittel zu erlangen. Dafür ist entsprechend der jetzt geltenden EU-Richtlinien das naturnahe Gestalten zu berücksichtigen. D.h., das erarbeitete Projekt „Schöpfwerksneubau Hirschburg am Körkwitzer Bach“ wurde vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) abgelehnt, widerspricht der heute geltenden EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), so dass eine neue Umbenennung und Neuprojektierung stattfinden musste.

Das Objekt wurde entsprechend der Zielstellung der EU-WRRL erweitert und heißt jetzt „Deichrückverlegung am Körkwitzer Bach zur lateralen Vernetzung und Entwicklung naturnaher Gewässer und Auenstrukturen“. Die wesentlichen Maßnahmen dieses Projektes sind:

  • die Deichrückverlegung und der Deichneubau,
  • die naturnahe Gestaltung des Kökwitzer Baches,
  • eine Anpassung des neuen Poldersystems sowie
  • der Abriss des alten Schöpfwerkes und den Neubau eines an das neue hydraulische System angepassten Bedarfsschöpfwerkes.

Die schriftliche Zustimmung der betroffenen 25 Flächen-/Grundstückseigentümer liegt vor.

Die Antragstellung nach der geltenden Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL) im Sinne einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes  ist erfolgt.

Die bisher geplanten Kosten:                                    2.667.520,00 €

90% Förderung:                                                         2.400.768,00 €

10% Eigenanteil:                                                          266.752,00 €

Zusätzliche Unterstützung durch Ostseestiftung              7.500,00 €

D.h., 259.252,00 € Eigenanteil sind von den vier betroffenen Gemeinden (Ribnitz-Damgarten, Graal-Müritz, Gelbensande u. Dierhagen) aufzubringen – inklusive Schlitzung und Ertüchtigung der Deiche

- geplanter Baubeginn 2018.

 

Brückengraben (29/2 Ri), Klockenhagen

Der Brückengraben durchfließt verrohrt die Ortslage Klockenhagen.

Variante 1

Innerorts war angedacht die alte Verrohrung aufzunehmen und gegen eine neue/größere auszutauschen – Kosten ca. 1 Mill. €. Derartige Maßnahmen werden jedoch laut dem StALU nicht unterstützt/gefördert.

Variante 2

  • verrohrte Leitung öffnen
  • Grabenverlauf erhöhen (verrohrte Leitung liegt sehr tief)
  • in extremen Bereichen, wenn nicht anders möglich, neue/größere Verrohrung anlegen
  • zusätzliche möglichst offene Abflussmöglichkeiten schaffen
  • alle existierenden Zu- und Abflüsse auflisten und über genaue hydraulische Berechnungen das neue Projekt erarbeiten

 

Jedoch – die Arbeiten zur/an der Planung sind ins Stocken geraten.

  • viele Zuleitungen zum Graben 29/2 Ri sind defekt oder unvollständig bekannt

(festgestellt bei der Kamerabefahrung des verrohrten Brückengrabens)

-          Verrohrung nicht voll Wasser,

-          Wasser fließt gut ab

-          aber umliegende Flächen – das Wasser steht

-          Abwasserzweckverband Körkwitz fühlt sich nicht zuständig

Frau Just hat die nicht fachliche Zusammenarbeit mit dem vertraglich gebundenen Ingenieurbüro bei der Umplanung des verrohrten Grabens in einen offenen Graben missfallen. Das Erarbeiten der brauchbaren Unterlagen, besonders der hydraulischen Verhältnisse in der Ortslage Klockenhagen ging schleppend bzw. gar nicht voran.

Der Vertrag wurde im Sommer 2017 gekündigt. Ein neues Planungsbüro wird gesucht, um die Objektvariante Nr. 2 fortführen zu können bzw. andere/bessere Alternativen zu erarbeiten.

 

19.20 Uhr Frau Just verlässt die Sitzung.

 

In der andauernden Gesprächsrunde werden folgende Äußerungen getätigt:

  • Herr Borchert kritisiert, dass in Sachen Hochwasserschutz für sein Heimatdorf Klockenhagen

seit 2011 kein vorankommen zu sehen ist

  • der Wasser- und Bodenverband ist für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung verantwortlich
  • die Gemeinde ist für Erneuerungen/investive Maßnahmen verantwortlich
  • aus fachlicher Sicht bietet es sich an, dass der Wasser- und Bodenverband federführend die

Objektarbeiten begleitet – dies ist auftragsmäßig/vereinbarungsgemäß mit dem WBV zu regeln      

  • die Zuarbeit von kommunaler Seite ist sicher zu stellen
  • das zeitnahe fachliche Bearbeiten der Probleme ist durch den WBV zu lenken und zu kontrollieren, d.h. die Zusammenarbeit zwischen dem federführenden WBV, den betroffenen Gemeinden sowie dem vertraglich gebundenen Planungsbüro hat zu funktionieren und die Ergebnisse sind ziel-/zeitorientiert vorzulegen
  • Herr Ilchmann befürwortet das Erarbeiten eines Regenwasserbeseitigungskonzeptes und wird dieses Thema in der Verwaltung ansprechen/besprechen
  • Herr Moldenhauer spricht an, dass einige wichtige/aussagekräftige Arbeiten von speziellen Ingenieurbüros – z.B. biota, von Seiten der Stadt bereits getätigt wurden. Die Unterlagen (Zahlen/Aussagen) stehen den Projektanten zur Verfügung. Aus den entstandenen Miseren sind Lehren zu ziehen. D.h., in federführender Wirkung des WBV ist in Zusammenarbeit mit dem zukünftigen Ingenieurbüro ein förderfähiges Projekt im Sinne der Sanierung und Entlastung des Brückengrabens zeitnah zu erarbeiten. Ziel muss sein, die Grund- und Niederschlagsentwässerung zu gewährleisten und auch gewisse Hochwassersituationen abzuschwächen bzw. zu verhindern.
  • Die Niederschlagsentwässerung des im Bau befindlichen Rad- und Wanderweges als auch des zukünftigen Wohngebietes Achterberg 2 zwischen Klockenhagen und Hirschburg über den alten vorhandenen Sickerschacht wird von Herrn Borchert als unzureichend angegeben.

Die Ackerfläche und Grünlandfläche zwischen der Straße Neu Klockenhagen und Klockenhagen steht jetzt schon häufig unter Wasser – wie soll das Wasser wohin fließen?

 

19.40 Uhr Herr Bastian verlässt die Sitzung

 

Fazit:

1.)    Herr Borchert bittet um fachliche Auskünfte zur Entwässerung des anfallenden Regenwassers vom neu errichteten Rad- und Wanderweg und von dem zukünftigen Wohngebiet Achterberg 2.

2.)    Die Stadt Ribnitz-Damgarten muss in Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Bodenverband an der Verwirklichung der drei Entwässerungsprobleme arbeiten

-          Schöpfwerk Hirschburg in Neuheide,

-          Brückengraben (29/2 Ri) in Klockenhagen und

-          Grund- und Niederschlagsentwässerung im Wohngebiet Am Katenfeld

3.)    Die Pufferkapazität des Regenrückhaltebeckens in Klockenhagen (Altheider Weg) wird in Frage gestellt – zumal der neue Rad- und Wanderweg das Volumen des Teiches noch verkleinert.

Herr Borchert bittet entsprechend der hydraulischen Berechnungen um fachliche Auskunft.

4.)    Favorisiert wird zur Entlastung des Brückengrabens und des Hochwasserschutzes der Ortslage Klockenhagen der Abfluss östlich vor der Gemeinde mit der Durchörterung der L22 und der Nutzung des alten/noch vorhandenen offenen Graben am Remel zwischen den Ackerflächen, mit dem direkten Zulauf zum Körkwitzer Bach.

 

19.55 Uhr Gäste verlassen die Sitzung.