26.01.2017 - 6 Eilbeschluss - Aufstellungsbeschluss über die I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Keil informierte, dass bisher die festgesetzten HN-Bezugspunkte für die Gebäudehöhen genutzt wurden. Durch den höhergelegenden Neubau des Wildrosenweges haben sich die örtlichen Höhenverhältnisse nachhaltig verändert. Festgesetzte mögliche Gebäudehöhen sind nicht mehr realisierbar. Damit Bauherren keine Ablehnung der Bauanträge fürchten müssen, ist eine Festsetzung mit Höhenbezug auf die angrenzende Straße geplant.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/370

 

Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wildrosenweg“, OT Borg, im Verfahren nach § 13 BauGB

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

  1. Der mit Ablauf des 21. November 2011 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wildrosenweg“, OT Borg, begrenzt

 

  • im Nordwesten durch offene Feldmark
  • im Osten durch vorhandene Bebauung am „Weißen Weg“
  • im Süden durch vorhandene Bebauung am „Weidenweg“ und durch den „Weidenweg“

 

wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB innerhalb des Geltungsbereiches geändert. Das Verfahren wird nach den Regelungen des § 13 BauGB aufgestellt.

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Änderung der Bezugspunkte für die Gebäudehöhen (Maß der baulichen Nutzung)

 

  1. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
    Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage