21.02.2017 - 4 Vergabe von Straßennamen im Bebauungsplangebiet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Keil erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Die Planstraßen A, B und C sind Weiterführungen bestehender Straßen, deren Namen gleich bleiben. Die Planstraßen D und E sind neue Straßen. Für die Planstraße D schlägt Herr Keil den Namen „Otto-Lemcke-Straße“ vor. Otto Lemcke war ein Maler aus Ribnitz, geboren im Jahre 1891. Zu seinen Werken zählen auch Landschaften aus Ribnitz und der seeseitigen Umgebung der Stadt. Zum Stadtjubiläum 2008 widmete ihm die Galerie im Kloster eine Ausstellung. Für die Planstraße E schlägt Herr Keil den Namen „Karl-Meyer-Straße“ vor. Karl Meyer war ebenfalls ein Maler aus Ribnitz, geboren im Jahre 1902. Eine Ausstellung im Ribnitzer Rathaus fand 1931 große Aufmerksamkeit. Die bevorzugten Motive für seine Landschaften und Stadtlandschaften fand er im nahen Ribnitz und Stralsund sowie an der Bodden- und Ostseeküste.

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/386

 

Vergabe von Straßennamen im Bebauungsplangebiet Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

1. Für die Planstraßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 werden nachfolgende Straßennamen vergeben:

 

  • Planstraße A „Käthe-Miethe-Straße“ (Weiterführung)

 

  • Planstraße B „Sandhufe“ (Weiterführung)

 

  • Planstraße C „Anna-Gerresheim-Straße“ (Weiterführung)

 

  • Planstraße D „Otto-Lemcke-Straße“

 

  • Planstraße E „Karl-Meyer-Straße“

 

Für die Lage der Straßen ist der in der Anlage 1 dargestellte Plan vom 4. Januar 2017 maßgebend, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:  Der Fachausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussvorlage mit folgendem Ergebnis zur Beschlussfassung:

 

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage