12.09.2017 - 5 Sachstand über das Verwaltungsstreitverfahren A...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Woyczeszik erläuterte zusammen mit Herrn Körner den Ablauf des Verfahrens vom letzten Stand, welcher in der Sitzung am 25.04.17 mitgeteilt wurde, bis zu den aktuellen Erkenntnissen. Der Bescheid vom 23.06.2016 wurde am 28.06.2017 vom Landkreis aufgehoben. Gleichzeitige erfolgte die Ankündigung der Anordnung von 30 km/h und der Tonnagebegrenzung für die Zeit von 22 bis 6 Uhr. Gegen diesen Bescheid wurde von den Anwohnern, vertreten durch Familie Zinn, Widerspruch eingelegt sowie die Aufrechterhaltung des Rechtsschutzantrages beim Verwaltungsgericht erklärt. Das Verwaltungsgericht hat am 14.07.2017 den Beschluss gefasst, auch für die Tageszeit 30 km/h anzuordnen. Gegen diesen Beschluss hat der Landkreis Beschwerde sowie den Antrag auf Ablehnung eingereicht. Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat in ihrer Stellungnahme im September mitgeteilt, dass dem Antrag vom April 2016, nur die Tonnagebegrenzung für die Straße Am See vorzunehmen, weiterhin entsprochen wird. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr schlug gegenüber dem Landkreis erneute Verkehrszählungen mit der entsprechenden Lärmberechnung für den Frühherbst vor. Es erfolgte eine Abstimmung mit der Stadt, die Zählungen Ende September bzw. Anfang Oktober vorzunehmen. Eine verkehrsrechtliche Anordnung vom Landkreis liegt aufgrund des Widerspruches der Stadt bisher nicht vor. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Durch die anwesenden Bürger wurde die Notwendigkeit von 30 km/h bzw. die Tonnagebegrenzung kurz erläutert. Eine einheitliche Meinung bestand gegenüber den Maßnahmen nicht.

 

Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass die Tonnagebegrenzung für die Straße Am See weiterhin verfolgt werden soll und erklärten den anwesenden Bürgern ausführlich den Standpunkt.

 

Herr Stoll informierte über die Geschwindigkeitskontrollen, welche die Polizei in der Straße Am See regelmäßig durchführt. Erhebliche Überschreitungen wurden nicht festgestellt.