09.02.2017 - 5 Vorläufige Benutzungsordnung für das Begegnungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt bezieht sich auf die Beschlussvorlage und erfragt, warum dort niedergeschrieben wurde, dass keine kostendeckenden Entgelte kalkuliert wurden.

Frau Karnatz erläutert, dass die JAM GmbH für die Vermietung von Räumlichkeiten im Begegnungszentrum zuständig ist und die Verträge privatrechtlich geschlossen werden. Das Angebot soll integrativ, multikulturell und für alle Schichten interessant und nutzbar sein. Daher sind moderate Entgelte festgelegt worden. Nach Mitteilung von Frau Hecht-Pautzke werden diese von den verschiedenen Nutzergruppen akzeptiert. Es sind keine Begegnungszentren bekannt, die kostendeckend arbeiten. Das heißt, dass auch in Zukunft städtische Zuschüsse für den Betrieb des Begegnungszentrums notwendig sind. Die Entgelte sind in verschiedene Nutzergruppen eingestuft. (siehe vorläufige Benutzungsordnung). Die Betriebskosten konnten nur geschätzt werden. Nach einem Jahr wird die Entgeltordnung überprüft und gegebenenfalls nachkalkuliert. Die Einnahmen fließen in den Haushalt der Stadt Ribnitz-Damgarten.

Herr Körner informiert, dass die Anwaltliche Beratungsstelle am 09.02.2017 Kontakt zur Stadt Ribnitz-Damgarten aufgenommen hat. Sie erfragen, ob die Erstberatung für Bedürftige in Zukunft im Begegnungszentrum stattfinden kann. Das Amtsgericht im Scheunenweg ist umgezogen. Dort wurden bisher Räumlichkeiten für diese Beratung zur Verfügung gestellt. Ein Raum (das Büro von Frau Hecht-Pautzke) im Begegnungszentrum wird für 20,00 € im Monat angeboten, da es sich um soziale Leistungen handelt. Da dieser Büroraum nicht zu den vermieteten Räumen gem. Entgeltordnung zählt, entsteht mit dieser vertraglichen Vereinbarung keine Sonderregelung gem. der Benutzungsordnung. Das Justizministerium hat mitgeteilt, dass das Beratungsangebot in Ribnitz-Damgarten gänzlich entfällt, wenn diese Kosten nicht akzeptiert werden. Der Vertrag wird ebenfalls über die JAM GmbH abgeschlossen.

Herr Schmidt schlägt vor, im § 3 Abs. 4 „in Abstimmung mit dem Bürgermeister der Stadt Ribnitz-Damgarten“ zu streichen.

Frau Karnatz erläutert, dass dieser Paragraph eine „Absicherung“ für Frau Hecht-Pautzke der JAM GmbH ist und ein evtl. Ausschluss von Nutzern in Abstimmung mit dem Bürgermeister erfolgt. Dies ist nur für Ausnahmefälle vorgesehen.

Frau Karnatz stellt klar, dass bei Mehrfachbelegung die entgeltliche Nutzung vorgeht, sonst muss sich einvernehmlich geeinigt werden. 

 

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Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussvorlage der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-17/361

 

Vorläufige Benutzungsordnung für das Begegnungszentrum der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung beschließt die vorläufige Benutzungsordnung für das Begegnungszentrum der Stadt Ribnitz-Damgarten.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage