19.07.2017 - 21 Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Karnatz, Leiterin des Amtes für Tourismus, Schule und Kultur, erläuterte, dass die Satzung auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes M-V erstellt wurde. In der Hauptsaison sind 1,50 € pro Tag veranschlagt worden. Die Jahreskurabgabe für beispielsweise Zweitwohnungen wird 40,50 € betragen.

 

Die Zertifizierung der Ortsteile Altheide, Borg und Pütnitz wird, aufgrund eines Personalengpasses im Ministerium, noch andauern.

 

Frau Karnatz bat darum, den Hinweis von Frau Falkert zum § 12 Absatz 3 der Satzung zu berücksichtigen. Das „Finanzamt Stralsund“ ist in das „zuständige Finanzamt“ zu ändern.

 

Herr Stadtvertreter Kreitlow merkte an, dass die Höhe der Kurabgabe moderat sei, aber nicht als Einstieg für höhere Werte genutzt werden sollte.

 

Herr Bürgermeister Ilchmann teilte mit, dass der Zweckverband Maritimer Lückenschluss auf die kostenlose Nutzung des ÖVP für Kurkarteninhaber hinarbeitet.

 

Auf Nachfrage von Herrn Stadtvertreter Leipold erklärte Frau Karnatz, dass eine Strandnutzung in Dierhagen und Graal-Müritz mit der Kurkarte möglich ist.

 

In der weiteren Beratung wurden folgende Kritikpunkte anngebracht:

-          erhöhte Bürokratie durch Differenzierung Haupt- und Nebensaison

-          „Regelungswut“ bedenklich

-          Vermieter werden übertrieben in die Pflicht genommen (Ordnungswidrigkeiten

-          Einhaltung Kurabgabepflicht für Tagesgäste nicht kontrollierbar

-          Kurabgabepflicht für nicht zertifizierte Ortsteile

 

Frau Karnatz verwies darauf, dass es durch gesetzliche Bestimmungen und erfolgte Rechtsprechung Zwänge bezüglich der Formulierungen zu Tagesgästen, nicht zertifizierten Ortsteilen und Ordnungswidrigkeiten gibt. Sie betonte, dass Ziel nicht ist, Kontrollen vorzunehmen und Bußgelder zu erheben, sondern eine Satzung zu erlassen, die einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Die Tagesgäste
müssen in die Kalkulation einbezogen werden, sonst würde die Satzung für nichtig erklärt.

 

Frau Karnatz informierte darüber, dass angestrebt wird, hauptsächlich auf elektronischem Weg zu arbeiten, um den Aufwand für alle Seiten so gering wie möglich zu halten.

 

Nach der ausführlichen Diskussion zum Für und Wider der Kurabgabesatzung beantragte Frau
Stadtvertreterin Wippermann eine kurze Pause zur Besprechung innerhalb der Fraktionen. Frau Stadtpräsidentin Meyer unterbrach die Sitzung von 19:45 Uhr bis 19:55 Uhr.

 

Frau Stadtpräsidentin Meyer fasste das Ergebnis der Gespräche zusammen. Es ist festzustellen, dass die formalrechtlichen Grundlagen der Satzung nicht veränderbar seien und auch bei einer Verschiebung der Beschlussfassung die Situation dieselbe bleibt. Sie rief deshalb zur Abstimmung auf.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-16/257

 

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Ribnitz-Damgarten (einschließlich der vorgelegten Kalkulation).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen

10

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage