19.07.2017 - 13 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 19.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/442
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Schanze“, im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
1. Für die Flurstücke 105 tlw., 107/2 tlw., 108 und 109/10 tlw. der Flur 11 der Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im Verfahren nach den Regelungen des § 13 b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - aufgestellt.
2. Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Wohngrundstücke „Schanze 8 bis 14“ sowie die Straße „Schanze“
- im Osten durch Grünlandflächen
- im Süden durch den offenen Graben Nr. 30/1
- im Westen durch den rückwärtigen Bereich des Grundstückes „Schanze 7“
3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von bis zu 5 ein-geschossigen Wohnhäusern
- Sicherstellung der Erschließung mit Anbindung an die „Schanze“
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13
Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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757,2 kB
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