19.07.2017 - 13 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/442

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Schanze, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

1. Für die Flurstücke 105 tlw., 107/2 tlw., 108 und 109/10 tlw. der Flur 11 der Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im Verfahren nach den Regelungen des § 13 b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - aufgestellt.

 

2.   Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden durch die Wohngrundstücke „Schanze 8 bis 14“ sowie die Straße „Schanze“
  • im Osten durch Grünlandflächen
  • im Süden durch den offenen Graben Nr. 30/1
  • im Westen durch den rückwärtigen Bereich des Grundstückes „Schanze 7“

 

 

3.   Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von bis zu 5 ein-geschossigen Wohnhäusern
  • Sicherstellung der Erschließung mit Anbindung an die „Schanze“
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13
    Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

 

  • 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage