19.07.2017 - 10 Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/440

 

Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III“, Sanitzer Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB             

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Ablauf des 15. September 2014 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III“, Sanitzer Straße, begrenzt

 

  • im Norden durch das Bebauungsplangebiet Nr. 75, Sondergebiet „Gesundheitseinrichtungen und Wohnen“, Sanitzer Straße sowie das Bebauungsplangebiet Nr. 55 „Wohngebiet Sandhufe I“
  • im Osten durch das Bebauungsplangebiet Nr. 55 „Wohngebiet Sandhufe I“ und offene Feldmark
  • im Süden durch die südliche Grenze des Grundstückes „Kuhlrader Landweg 1 a“ sowie den „Kuhlrader Landweg“
  • im Westen durch die „Sanitzer Straße“

 

wird in nachfolgendem Teilbereich, begrenzt

 

  • im Norden durch den „Kuhlrader Landweg“
  • im Westen durch die „Sanitzer Straße“
  • im Osten durch Wiesenflächen
  • im Süden durch den offenen Graben Nr. 30/1

 

gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 160/2 der Flur 11 der Gemarkung Ribnitz.

 

 

  1. Ziele der Änderung:

 

  • Änderung der Nutzungsart von Mischgebiet in Allgemeines Wohngebiet
  • Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung

 

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage