24.11.2016 - 15 Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Rohde
- Gremium:
- Gemeindevertretung Semlow
- Datum:
- Do., 24.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Rita Rohde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. Se/BV/FA-16/060
Die Gemeindevertretung beschließt, für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen der Gemeinden Semlow weiterhin den § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung anzuwenden.
In Anwendung der Übergangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 UStG wird die Bürgermeisterin beauftragt, fristgerecht bis 31. Dezember 2016 beim zuständigen Finanzamt eine entsprechende Optionserklärung einzureichen.