24.11.2016 - 15 Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss

Beschluss-Nr. Se/BV/FA-16/060

 

Die Gemeindevertretung beschließt, für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen der Gemeinden Semlow weiterhin den § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung anzuwenden.

 

In Anwendung der Übergangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 UStG wird die Bürgermeisterin beauftragt, fristgerecht bis 31. Dezember 2016 beim zuständigen Finanzamt eine entsprechende Optionserklärung einzureichen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0