24.11.2016 - 9 Annahme von Spenden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde Semlow zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V (hier: Entwicklung des kulturellen Lebens in der Gemeinde) beteiligen.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist, in öffentlicher Sitzung.

Darüber hinaus ist jährlich ein Bericht über die Spender, die Höhe der Zuwendung und die Zuwendungszwecke zu erstellen.

Dieser ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

Die eingegangenen Spenden wurden bereits teilweise entsprechend dem Verwendungszweck eingesetzt.

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. Se/BV/FA-16/049

 

Die Gemeindevertretung Semlow beschließt die Annahme von Spenden wie folgt:

 

Spende von

Betrag (€)

Zweck

K.-W. Graf Finck von Finckenstein Alter Postweg 1

18334 Semlow

50,00

Spielplatz

Lothar Pick

Zornower Straße 19

18334 Semlow

500,00

Spielplatz

 

Die Spenden werden zur Verwendung entsprechend dem Spendenzweck freigegeben.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0