22.11.2016 - 7 Anfragen/Mitteilungen

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Wortprotokoll

Zum Thema Verkehrszählung und Schallpegelmessung in der Saaler Chaussee bezüglich des Herrn Berg. Herr Zilz gibt die Ergebnisdaten zur Verkehrszählung bekannt und es ist zu vermerken, dass eine hohe Anzahl von Kraftfahrzeugen diese Straße passiert. Die erste Verkehrszählung ergab, dass in der ersten Woche (11.10. – 17.10.) ca. 24.400 Kraftfahrzeuge den Bereich Waldstraße Ecke Saaler Chaussee queren. Weiterhin ist zu vermerken, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 87,6 % vorliegt. Die zweite Verkehrszählung ergab, dass in dem Bereich Bushaltestelle Saaler Chaussee zwar die Fahrzeuganzahl herunter ging, auf ca. 17.800 Kraftfahrzeuge in der zweiten Woche (04.11. – 10.11.), doch die Geschwindigkeitsüberschreitung auf 94,9 % anstieg.

Herr Zilz erklärte die Ergebnisse der dazugehörigen Schallpegelmessung. Es wurde an drei Tagen gemessen. Laut § 2 Abs. 1 (2) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, darf zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche, dem im Wohngebiet zulässigen Immissionsgrenzwert von 59 Dezibel am Tag und 49 Dezibel in der Nacht, nicht überschreiten. An zwei Tagen wurde ein Mittelwert von 61,1 dB und 59,5 dB gemessen. Herr Zilz betont, dass die Messung des Ordnungsamtes eine Pauschale Schallmessung war. Eine genaue Messung kann nur durch den Landkreis Vorpommern-Rügen erfolgen. Alle Daten zur Verkehrszählung und zur Schallpegelmessung werden der Polizei und dem Landkreis übergeben. Eine Verringerung der Geschwindigkeit in der Saaler Chaussee könnte zu einer Minimierung der Dezibel Anzahl führen und somit die Situation entspannen. Eine erneute Verkehrszählung soll im nächsten Frühjahr vorgenommen werden und der Stadtausschuss ist darüber zu informieren.    

Weiterhin wird das Ablehnungsschreiben des Landkreises Vorpommern-Rügen zum Thema Fußgängerüberweg angesprochen. Herr Gohs nimmt die Auswertung der Ablehnung vor. Herr Gohs erwähnt, dass die geforderte Anzahl an Kraftfahrzeugen und Überquerungen von Bürgern erfolgreich war, jedoch keine gebündelte Überquerung stattfand. Außerdem sei auch nicht gesichert, dass die Fußgänger, die die Barther Straße in Höhe Schwinkendorf queren wollen, nach links und rechts 50 Meter freie Sicht haben. Herr Gohs schlägt vor, ein Schreiben an Frau Möller vom Landkreis Vorpommern-Rügen zu formulieren, um Sie höflichst zu bitten, einen Vorort-Termin zu vereinbaren, damit man sich die Situation Vorort angucken kann.

Weiterhin spricht Herr Konkol an, dass der Geh- und Radweg vor dem Anglerheim durch Werbeschilder behindert wird und eine Unfallgefahr für Gäste und Radfahrer besteht. Dieses Thema wird Vorort geprüft und falls eine Behinderung vorliegen sollte, wird umgehend gehandelt.