23.11.2016 - 5 Beratung über die Neufassung der Kriterien für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Mi., 23.11.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Nach der Veränderung der Sportrichtlinie in diesem Jahr wurden auch die Kriterien für die Sportlerehrung des Amtes und der Stadt Ribnitz-Damgarten überprüft. In beiden Richtlinien geht es darum, Sportlerinnen und Sportler für ihre Leistungen zu würdigen. Deshalb wurde vorgeschlagen die Sportlerehrung nur für Sportler und Sportlerinnen, die ihren Wohnsitz in den Gemeinden des Amtes und der Stadt Ribnitz-Damgarten haben, durchzuführen.
Besondere sportliche Leistungen, von Vereinsmitgliedern, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Ribnitz-Damgarten haben, sollten im Verein extra gewürdigt werden. Zu diesen Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, den Bürgermeister einzuladen. Gleichzeitig sollten jährlich die sportlichen Verdienste den Wohnsitzgemeinden der Vereinsmitglieder mitgeteilt werden. Somit würden anderen Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, ihre eigenen Sporterinnen und Sportler gleichfalls zu ehren.
Die Mitglieder des Sportausschusses stimmten diesem Vorschlag zu. Mit der neuen Regelung sind die Sportvereine mehr gefordert. Besonders bei Teamsportarten muss behutsam mit der Ehrung umgegangen werden.