06.09.2016 - 8 Beteiligung der Erziehungsberechtigten an Koste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Karnatz erläutert die Beschlussvorlage. Anlass für die Befassung mit dieser Thematik waren Zahlungsrückstände im Finanzverwaltungsamt. Am 1. Juli 2016 lagen die Rückstände bei einer Summe von 6.178 €. In der Zwischenzeit bis heute konnten einige Rückstände abgebaut werden, sodass derzeit eine Summe in Höhe von 5.590 € an Rückständen vorliegt. Eine Satzung dazu ist nicht erforderlich, da es sich hier bei den schuldrechtlichen Kostenbeiträgen nicht um Abgaben im Sinne des Kommunalabgabengesetzes handelt. Da die Grenzbetragsverordnung eine Ermessensentscheidung zulässt (die Belastung der Erziehungsberechtigten darf höchstens 30,68 € betragen und soziale Ermäßigungen sind möglich), ist eine Entscheidung in der Stadtvertretung über die konkrete Kostenbeteiligung zu treffen.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-16/308

 

Beteiligung der Erziehungsberechtigten an Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung)

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt die Beteiligung der Erziehungs-berechtigten an Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Lernmitteln in Höhe von 30,00 Euro pro

Schüler/Schuljahr. Für Eltern mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern kann ab dem dritten Kind auf Antrag eine Ermäßigung um 60 % erfolgen. Dieser Anspruch ist in der Schule des dritten und des/der folgenden Kindes/r geltend zu machen. Die Erhebung dieses Kostenbeitrages erfolgt mit Beginn des jeweiligen Schuljahres.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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