24.11.2016 - 7 1. Neufassung der Entgeltordnung für die Kompos...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Körner macht anhand der Kalkulation deutlich, dass der jährlich wachsende finanzielle Zuschuss aus dem Haushalt der Stadt Ribnitz-Damgarten nicht mehr geleistet werden kann. Durch die Entgelterhöhung und Personalreduzierung vor Ort (von 3 auf 2 Mitarbeiter des VFAQ) kann eine Minderung des Zuschusses durch die Stadt Ribnitz-Damgarten auf ca. 28.000 € erreicht werden.

Die Entgeltordnung beinhaltet folgende Änderungen:

-          Annahme von unbedenklichem Bodenaushub pro m³ von 7 € auf 11 €

-          Mindestentgelt von unbedenklichem Bodenaushub von 3,50 € auf 4 €

-          Annahme von kompostierbarem Material pro m³von 6 € auf 10 €

-          Mindestentgelt von kompostierbarem Material für die mit Hauptwohnung gemeldeten Bürger der Stadt Ribnitz-Damgarten von 1 € auf 4 €

-          Mindestentgelt von kompostierbarem Material für alle anderen Nutzer von 3 € auf 4 €

-          Annahme von Baumstubben pro m³ von 42 € auf 50 €

-          Mindestentgelt pro Baumstubben von 5 € auf 6 €

Hinzu kommt die Entgelterhöhung für den Verkauf von Hackspänen und Komposterde.

Mit dieser Entgeltordnung ist die Kompostieranlage Körkwitz teurer als der Wertstoffhof in Damgarten, der vom Landkreis geführt wird. Herr Körner betont, dass Gespräche mit dem Landkreis für eine eventuelle Zusammenarbeit geführt werden. Auch mit dem Abwasserzweckverband und der

OVVD GmbH werden Termine stattfinden. Sollte es keine Kooperation geben, muss im nächsten Jahr darüber geredet werden, die Kompostieranlage für die Öffentlichkeit zu schließen.

Herr Huth lobt den ersten Schritt, die Besetzung durch den VFAQ von 3 Mitarbeitern auf derzeit 2 zu reduzieren, um die hohen Kosten der Kompostieranlage zu senken. Weiterhin befürwortet er die Beschlussvorlage und empfindet sie als ein erträgliches und vertretbares Maß. Er fügt hinzu, dass eine Verlagerung des Wertstoffhofes Damgarten nach Körkwitz eine weitere Alternative sei.

Herr Ilchmann betont, dass der Wertstoffhof durch die Abfallgebühren mitfinanziert, die Kompostieranlage in Körkwitz größtenteils durch die Stadt getragen wird.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussvorlage der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/356

 

1. Neufassung der Entgeltordnung für die Kompostieranlage Körkwitz

 

Die Stadtvertretung beschließt die Entgeltordnung für die Kompostieranlage Körkwitz in Ribnitz-
Damgarten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=298&TOLFDNR=3990&selfaction=print