24.11.2016 - 9 Beratung zum Entwurf der Haushaltssatzung und d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Waack, Petra
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 24.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Waack erläutert den Haushaltsplan 2017 – 2020. Im genannten Finanzplanungszeitraum ergibt sich ein Defizit im Ergebnishaushalt in Höhe von 3,441 Mio. Euro. Der Fehlbedarf im Finanzhaushalt kann durch den Vortrag der liquiden Mittel Stand 31.12.2015 ausgeglichen werden, lässt dann aber für die Folgejahre kaum noch freien Finanzspielraum. Ein Haushaltsausgleich wird nur erreicht, wenn Erträge minus Aufwendungen mindestens Null ergeben.
Die Darstellung der Abschreibungen ist ebenfalls eine Ursache des Defizits. In einer Analyse ausgewählter Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 2006 – 2020 macht Frau Waack deutlich, dass der Anstieg der Pflichtausgaben (Kreisumlage, Gemeindeanteile für Kindertagesstätten, Bewirtschaftungskosten der Einrichtungen und Personalkosten) über der Entwicklung der Einnahmen aus Steuern, Zuweisungen nach Finanzausgleichgesetz, Mieten, Pachten, Konzessionsabgaben und Gewinnabführungen liegt.
Frau Waack ergänzt: Die Betreuung der Kinder in den KITA’s wird immer teurer, Kreis und Bund zahlen weniger und dadurch die Kommunen und Eltern immer mehr. Dem fügt sie hinzu, dass der Bund für soziale Leistungen, die er beschließt, auch aufkommen müsste.
Herr Huth spricht sich für kontrollierte Investitionen aus, die Stadt muss abwägen, was wichtig ist und eine Prioritätenliste erstellen. Durch effektives Arbeiten können 5% aus Pflichtaufgaben eingespart werden.
Dem stimmt Frau Waack teilweise zu, z.B. Kreisumlage, KITA- und Hortbeiträge können nicht um 5 % reduziert werden. Sie bittet um vernünftige, rationelle Ideen und Möglichkeiten, den Haushalt auszugleichen. Hierzu ist in den Unterlagen eine entsprechende Liste beigefügt.
Sie informiert, dass einige Gemeinden erfolgreich Klage gegen die Kreisumlage geführt haben. Nach Rechtsprechung werden den Gemeinden 5 % der Aufwendungen für freiwillige Leistungen zugestanden. In Ribnitz-Damgarten beträgt dieser Anteil mehr als 5 %.
Es gilt trotzdem, ein Signal zu setzen, dass die Landeszuweisungen zur Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht ausreichen.
Herr Ilchmann pflichtet dem bei und informiert, dass Herr Drescher auch der Meinung ist, wir sollten als Stadt ein Signal setzen, um Pflichtaufgaben erledigen zu können.
Frau Waack betont, dass auch freiwillige Leistungen auf den Prüfstand müssen, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen wie z.B. die Zuschüsse an die Museen und die Schwimmhalle.
Herr Huth merkt an, dass es durch bestehende Verträge nicht möglich ist, diese freiwilligen Leistungen zu streichen. Er schlägt vor, nochmals zu überlegen, ob es nötig ist, zwei Bibliotheken in Ribnitz-Damgarten aufrecht zu erhalten. Dem stimmen Frau Erichson und Herr Zilius zu und bitten, die Stadtvertreter darüber entscheiden zu lassen.
Herr Schmidt fügt dem hinzu, dass die Personalkosten der Angestellten trotzdem bestehen bleiben.
Durch Ausgliederung einzelner Bereiche wie z.B. des Bauhofs können Personalkosten eingespart werden.
Herr Huth stimmt dem zu und schlägt vor, sich externe Beratung einzuholen, da diese Arbeiten schlecht neben dem täglichen Geschäft erledigt werden können. Die Stadt sollte sich auch Rat bei anderen Kommunen einholen.
Weiterhin kritisiert er die sofortige Nachbesetzung von ausgeschiedenen Mitarbeitern. Durch Verbesserung von Arbeitsprozessen sind Einsparungen möglich. Frau Werner schließt sich dem an und sieht in Teilzeit und Elternzeit ebenfalls Potential.
Herr Ilchmann betont, mit weniger Personal kann man nicht arbeiten.
Herr Schmidt hinterfragt die Veränderung der Entgeltgruppen von z.B. E9 auf E9B und welche Konsequenzen haben diese? Frau Werner erläutert, dass es eine neue Entgeltordnung für 2017gibt.
Herr Hoffmann fügt hinzu, dass die E9 und E9B keine Auswirkungen hat. Die neue Eingruppierung erfolgt nur auf Antrag. Die Personalkosten insgesamt bleiben ziemlich gleich.
Herr Zilius erfragt, welche Kosten auf die Stadt zukommen für die Beräumung der Altlasten auf Pütnitz. Frau Waack informiert, dass für die Beseitigung der Altlasten für 2017 ein Eigenanteil in Höhe von 22.400 € und für 2018 in Höhe von 305.000 € in den Haushalt eingestellt wurden.
Herr Ilchmann erklärt, dass diese Maßnahme in Absprache mit dem Landkreis noch hinausgeschoben werden kann. Sollten für Pütnitz keine Investoren gefunden werden, werden die Flächen über Verpachtung usw. bewirtschaftet.
Frau Waack macht nochmals deutlich, dass es nichts bringt, den Haushalt jetzt schon zu beschließen.
Sie informiert, dass die Satzung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren erneuert werden muss.
Herr Huth fasst nochmals die wichtigsten Einsparmöglichkeiten zusammen wie Personalkosten, Nachbesetzung, Organisation und Arbeitsprozesse, Bibliothek und Ausgliederung von einzelnen Ämtern wie Bauhof.
Beschluss
Die Mitglieder des Finanzausschusses empfehlen die Beschlussvorlage der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.
Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-16/344
Beratung zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2017
Die Stadtvertretung berät über den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2017 und verweist die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.
Anlagen zur Vorlage
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