08.09.2016 - 6 Beteiligung der Erziehungsberechtigten an Koste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Karnatz informiert, dass Kostenbeiträge für die Beschaffung von Unterrichts- und Lehrmitteln seit 1996 lt. Grenzbetragsverordnung an die Eltern erhoben werden können. Der Grenzbetrag wird auf höchstens 60 DM (umgerechnet 30,68 EUR) je Kind und je Schuljahr festgesetzt. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, wird der auf Euro umgerechnete Betrag auf 30 Euro abgerundet festgesetzt. Dies wurde auch so praktiziert von der Stadt Ribnitz-Damgarten. In der Finanzverwaltung sind Außenstände in Höhe von ca. 6.180 Euro aufgelaufen. Deshalb wurde in Erwägung gezogen, dass die Eltern die Arbeitsmaterialien für ihr Kind selbst kaufen. Dies lehnt Frau Bonke (Schulleiterin bernsteinSchule) ab, da nicht alle Eltern die Materialien für ihr Kind bezahlen. Die Kinder würden darunter leiden sowie der Unterricht.

Frau Karnatz informiert, dass es aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich ist, das Geld durch die Sekretärinnen bzw. Lehrer einzusammeln. Der Verwaltungsaufwand wäre auch höher.

Deshalb bleibt es dabei, dass die Stadt Ribnitz-Damgarten die Unterrichts- und Lehrmittel zur Verfügung stellt und einen Kostenbeitrag je Kind und je Schuljahr erhebt. Dieser beläuft sich auf 30 Euro und ab dem 3. Kind kann eine Ermäßigung in Höhe von 60 % beantragt werden.

Herr Stadtaus erfragt, ob sozialschwache Familien Unterstützung vom Amt erhalten?

Frau Werner erläutert, dass diese 100 Euro Schulgeld erhalten. Aber es ist nicht möglich, dass 30 Euro direkt an die Stadt bezahlt werden.

 

 

 

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Beschluss

Die Mitglieder des Finanzausschusses empfehlen die Beschlussvorlage der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-16/308

 

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt die Beteiligung der Erziehungs-berechtigten an Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Lernmitteln in Höhe von 30,00 Euro pro Schüler/Schuljahr. Für Eltern mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern kann ab dem dritten Kind auf Antrag eine Ermäßigung um 60 % erfolgen. Dieser Anspruch ist in der Schule des dritten und des/der folgenden Kindes/r geltend zu machen. Die Erhebung dieses Kostenbeitrages erfolgt mit Beginn des jeweiligen Schuljahres.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0