23.06.2016 - 10 Erarbeitung eines Vorschlages zur Benennung und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Waack erläuterte die Notwendigkeit der Benennung von wesentlichen Produkten nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik. Die Entwicklung und Ziele der Stadt sollen durch diese erkennbar sein und bilden die Grundlage zur Planung, Steuerung und Kontrolle des jährlichen Haushalts.

Ein Vorschlag der Verwaltung wären die Pflichtaufgaben wie z.B. Bildung/Erziehung, Sicherheit/Ordnung und Brandschutz. Es können aber auch andere gewählt werden.

Herr Ilchmann schlug als wesentliches Produkt Bildung/Schulen vor, da wir in den nächsten Jahren die Schulen sanieren werden. Dem schloss sich Frau Erichson an und fügte die KITA’s hinzu.

Herr Schmidt möchte Bürger zum Zuzug bewegen und definierte Liegenschaften und städtebauliche Entwicklung als wesentliche Produkte.

Frau Waack informierte, dass die wesentlichen Produkte jährlich geändert werden können.

Die Mitglieder des Finanzausschusses nahmen die Information zur Kenntnis und baten die Verwaltung, zur nächsten Sitzung wesentliche Produkte zum Gesamthaushalt vorzuschlagen.

 

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Beschluss

 

 

Erarbeitung eines Vorschlages zur Benennung und Beschreibung wesentlicher Produkte nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik

 

Gemäß § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind in jedem Teilhaushalt die wesentlichen Produkte zu beschreiben. Dabei sollen Ziele und Kennzahlen zur Grundlage und Gestaltung, der Planung und Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.

Ziel der Benennung von wesentlichen Produkten ist die Festlegung von Schwerpunkten für die Entwicklung der Gemeinde.

 

Nach den Hinweisen des Gemeinschaftsprojektes NKHR M-V zu den „Ergänzenden Festlegungen durch die Gemeinde“ sollte ein wesentliches Produkt:

- von besonderer finanzieller Bedeutung im Verhältnis zum Gesamthaushalt,

- von besonderer Bedeutung für die Gemeinde und/oder

- hinsichtlich seiner Ziele und Kennzahlen steuerbar sein.

 

Produkte können in jedem Jahr als wesentliches Produkt definiert sein. Es ist aber auch möglich, ein Produkt nur für einen bestimmten Zeitraum als besonders bedeutend einzuschätzen (Stadtjubiläen, Landeserntedankfest u.ä.).

In der Anlage zum Plan sind die im Haushalt der Stadt Ribnitz-Damgarten gebildeten Produkte mit den Planansätzen der Erträge und Aufwendungen im Jahr 2016 darzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=284&TOLFDNR=3305&selfaction=print