27.04.2016 - 18 Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 27.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/231
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-
Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg“, OT Langendamm
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Ablauf des 2. Mai 2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg“, OT Langendamm, begrenzt
- im Norden durch die nördliche Straßenkante des Heideweges und Weideland
- im Süden durch vorhandene Bebauung, Weideland und ungenutzte Flächen
- im Westen durch vorhandene Bebauung und ungenutzte Flächen
- im Osten durch die östliche Straßenkante des Heideweges und Weideland
wird in nachfolgendem Teilbereich, begrenzt
- im Norden durch das Grundstück „Heideweg 28“ und Grünflächen
- im Westen durch Grünflächen
- im Osten durch das Grundstück „Heideweg 21“
- im Süden durch das Grundstück „Heideweg 4“ und Grünflächen
gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 161, 179/3, 179/4, 179/5, 183/1, 183/2, 183/3 tlw., 184/3 tlw., 184/1, 184/2, 185/1, 185/2, 185/3 tlw., 186 tlw., 187/1, 187/2, 187/3, 187/4, 187/5, 187/6, 187/7, 187/9, 188/17 tlw., 188/18, 188/19, 188/20, 188/21, 188/22, 188/23, 188/24, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 201/5 tlw., 204/1, 204/2, und 204/3 der Flur 1 Gemarkung Langendamm.
- Ziel der Änderung:
- Festsetzung von Waldflächen unter Einschränkung der baulichen Nutzung von Grundstücken
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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94,5 kB
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946,6 kB
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