27.04.2016 - 21 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/233

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“, Sanitzer Straße, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 161/27, 162/16, 162/24, 163/3 teilweise (tlw.), 163/13, 164/3 tlw., 164/19, 165/5 tlw., 165/19 tlw., 182/2 tlw., 183/2 tlw., 188 tlw., 383 und 393 der Flur 11, Gemarkung Ribnitz, wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Norden durch die Bebauungsplangebiete Nr. 55, „Wohngebiet Sandhufe I“, und Nr. 64, „Wohngebiet Sandhufe II“, sowie die Straße „Sandhufe“
  • im Westen durch das Bebauungsplangebiet Nr. 76, „Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III“
  • im Süden durch Grün-, Gehölz- und Wasserflächen nördlich des Rad- und Wanderweges „Kuhlrader Landweg“
  • im Osten durch offene Feldmark

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 umfasst Teilbereiche der nachfolgenden rechts-wirksamen Bebauungspläne:
  • Bebauungsplan Nr. 29, „Sondergebiet Klinik“, Auf der Sandhufe (Flurstücke 162/24 tlw., 163/13 tlw., 165/5 tlw., 182/2 tlw., 188 tlw. und 383 tlw. der Flur 11 der Gemarkung Ribnitz)
  • Bebauungsplan Nr. 55, „Wohngebiet Sandhufe I“ (Flurstück 165/19 tlw. der Flur 11 der Gemarkung Ribnitz)
  • Bebauungsplan Nr. 64, „Wohngebiet Sandhufe II“ (Flurstücke 383 tlw. und 393 tlw. der
    Flur 11 der Gemarkung Ribnitz)

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes
  • Sicherstellung der Erschließung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=280&TOLFDNR=2856&selfaction=print