06.10.2015 - 10 Annahme von Spenden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. Sc/IV/FA-15/011

 

Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Annahme von Spenden wie folgt:

 

 

Spende von

Betrag

Zweck

2014

 

 

Jagdgenossenschaft Schlemmin

250,00 €

Freiwillige Feuerwehr Schlemmin

Freiherr Wolfgang von Massenbach

150,00

Freiwillige Feuerwehr Schlemmin

E.DIS AG

200,00 €

Kinderadventsfeier

 

Die Spenden werden zur Verwendung entsprechend dem Spendenzweck freigegeben und sind für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck „Förderung des Feuer- und Katastrophenschutzes“ sowie „Förderung der Erziehung“ einzusetzen. 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter:          7

 

Davon anwesend:                             7

 

Ja-Stimmen:                 7         Nein-Stimmen:       0

 

Stimmenthaltungen:                         0    

 

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