06.10.2015 - 5 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kranz erläutert, dass die Gemeinde Schlemmin Mitglied in 2 Wasser- und Bodenverbänden ist. Die Verbände müssen kostendeckend arbeiten und haben entsprechende Satzungsänderungen – wie in der Beschlussvorlage aufgeführt – beschlossen.

 

Herr Gurzan hat versucht, im Internet die Satzungen der Wasser- und Bodenverbände einzusehen. Dies war nur beim WBV „Recknitz-Boddenkette“ möglich. Die Wasser- und Bodenverbände müssen die Notwendigkeiten der Erhöhungen/Änderung der Nutzungsartenfaktoren offenlegen.

 

Herr Schade erklärt, dass in der Begründung zur Beschlussvorlage die Notwendigkeit der Satzungsänderung erläutert wurde. Die anfallenden Kostenerhöhungen der WBV resultieren z. B. aus gestiegenen Lohn- und Betriebskosten und müssen abgedeckt werden. Legt die Gemeinde diese Kosten nicht auf die Grundstückseigentümer um, muss sie diese tragen. Wenn die Gemeindevertreter weitere, tiefergehende Erläuterungen zu den Verbandsbeiträgen der WBV wünschen, können Vertreter der WBV zu einer Gemeindevertretersitzung eingeladen werden.

 

Frau Kranz wird in die Wege leiten, dass Herrn Gurzan die Satzung des WBV „Barthe/Küste“ zur Verfügung gestellt wird. Seit Jahren wird durch die Gemeinde bemängelt, dass sie die Beiträge der WBV von den Grundstückseigentümern beitreiben muss.

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Beschluss

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-15/012

 

Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schlemmin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter:          7

 

Davon anwesend:                             7

 

Ja-Stimmen:                 7         Nein-Stimmen:       0

 

Stimmenthaltungen:                         0