21.10.2015 - 8 Resolution für die angemessene Anhebung der kom...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stadtvertreter Schacht war zur Beratung und Abstimmung über die Beschlussvorlage nicht anwesend.

 

Frau Stadtpräsidentin Meyer fasste als Tenor der ausführlichen Resolution zusammen, dass die beschlussfassenden Kommunen zum Ausdruck bringen, zur Bewältigung ihrer Aufgaben mehr an den Einnahmen des Landes beteiligt werden zu müssen. Herr Stadtvertreter Kreitlow begrüßte die Resolution ausdrücklich.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/VL-15/142

 

Resolution für die angemessene Anhebung der kommunalen Beteiligungsquote im Finanzaus-gleichsgesetz M-V 2016

 

Die Gesetzentwürfe eines Haushaltsbegleitgesetzes 2016/2017 (LT DS 6/4199) und eines Haushalts-gesetzes 2016/ 2017 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes (LT DS 6/4200) sichern den Städten und Gemeinden keine angemessene und aufgabengerechte Finanzausstattung.

 

Ohne eine angemessene Aufstockung der kommunalen Beteiligungsquote nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz im FAG M-V über die derzeitigen 33,99 % hinaus,

-       entwickeln sich die kommunalen Haushalte nicht mehr gleichmäßig im Verhältnis zum Landeshaushalt (vgl. die kommunalen Finanzierungssalden im Vergleich zu den Überschüssen im Landeshaushalt, die rasant steigenden kommunalen Kassenkredite, die geringeren Deckungsquoten bei den Kommunen im Vergleich zum Land).

-       werden die ohnehin bereits stark eingeschränkten aber enorm wichtigen sogenannten freiwilligen Aufgaben wie die Förderung der örtlichen Vereine, des Sports, der Kultur und des ehrenamtlichen Engagements dauerhaft Schaden nehmen

-       werden notwendige Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen an der gemeindlichen Infrastruktur (Straßen, Brücken, Schulen, Kitas, Feuerwehren) nicht mehr zu leisten sein.

 

Aktuelle finanzielle Herausforderungen der Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände in Mecklen-burg-Vorpommern müssen durch entsprechende zusätzliche Landeszuweisungen an die Kommunen ausgeglichen oder maßgeblich unterstützt werden. Ohne finanzielle Unterstützungen des Landes

-         zur Bewältigung der sozialen Integration der Flüchtlinge in unserem Land wie z. B. der Übernahme der kommunalen Anteile an den Kosten der Kindertagesbetreuung und evtl. Fahrtkosten, des Schullastenausgleiches für die Flüchtlingskinder, für Sprachkurse und Beschäftigungsgelegenheiten für Flüchtlinge in den Städten und Gemeinden, für zusätzliches Personal in den Kommunal-verwaltungen für die Koordination und Bereitstellung der Hilfen vor Ort,

-         zur Finanzierung des Breitbandausbaus auf Basis einer Machbarkeitsstudie werden die künftigen Soziallasten noch stärker steigen und wird das Land im Wettbewerb mit anderen Regionen an Attraktivität verlieren und zurückfallen.

 

Das Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung und die Gemeinsame Erklärung der Landesregierung und der kommunalen Landesverbände hierzu sind auch bei den aktuellen Gesetzgebungsvorhaben
(z. B. Neufassung des AG SGB XII, Neufassung des PsychKG, Novelle des Brandschutzgesetzes, der geplanten Umsetzung der Inklusion) strikt einzuhalten.

 

Wir fordern deshalb die Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern auf,

-   die kommunale Beteiligungsquote im FAG 2016 und 2017 angemessen zu erhöhen (mindestens um
1 %-Punkt für das Jahr 2016 und um 2 %-Punkte 2017) und

-   die notwendigen Mittel zur gemeinsamen Bewältigung der Zukunftsaufgaben für die Kommunen zusätzlich bereitzustellen.

 

Das Geld hierfür ist im Landeshaushalt 2016/2017 – notfalls unter Inanspruchnahme eines Teilbetrages der Konjunkturausgleichsrücklage – bereitzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter:25

 

davon anwesend:21

 

Ja-Stimmen:21Nein-Stimmen:   -

 

Stimmenthaltungen: -