21.10.2015 - 12 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 21.10.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Keil, Sachbearbeiter Stadtplanung im Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, erläuterte die geplante Entwicklung der Fläche. Herr Stadtvertreter Kreitlow erfragte die eventuellen Nutzungseinschränkungen für den Sportplatz, woraufhin Herr Keil erklärte, dass mögliche Einschränkungen im Verfahren überprüft werden. Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, fügte hinzu, dass das Interesse der Allgemeinheit berücksichtigt wird.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/132
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 86 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Am Tannenwald“, Saaler Chaussee
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 1508/2, 1509/8, 1509/11 und 1510 der Flur 1 der Gemarkung Damgarten wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch das Grundstück „Saaler Chaussee 15“ und das Wohngebiet „Am Tempeler Bach“ (B-Plan Nr. 13)
- im Osten durch den Sportplatz „Am Tannenwald“ und Unlandflächen
- im Süden durch die Grundstücke „Saaler Chaussee 13 a und 14“
- im Westen durch die „Saaler Chaussee“ und das Grundstück „Saaler Chaussee 15 c“
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Beseitigung städtebaulicher Missstände
- Ausweisung von Wohnbauflächen
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Sicherstellung der Erschließung
- Investor für den Bebauungsplan ist
Eigentümergemeinschaft
Elfroth/Süß/Toelsner
Steuerbord 1
23570 Travemünde
- Zwischen dem Investor und der Stadt Ribnitz-Damgarten ist vor Satzungsbeschluss ein Erschließungsvertrag abzuschließen. Die Kosten des Planverfahrens trägt der Investor.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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273,7 kB
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