10.06.2020 - 5 Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Semlow

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch das Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 sind die Gemeinden gemäß § 2 Abs. 1 verpflichtet, einen Brandschutzbedarfsplan (BSBP) aufzustellen. Es wurde die Firma antwortING Beratende Ingenieure PartGmbB am 20.07.2017 mit der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes beauftragt. Seit dem 19.09.2017 wurden durch die Ortswehren und die Verwaltung in Zusammenarbeit bei Beratungen und Ortsbegehungen mit dem beauftragten Büro alle Grunddaten zusammengetragen, die für den Teil 1 – Risikobeurteilung – erforderlich waren.

 

Der Brandschutzbedarfsplan ist als Soll-Ist-Vergleich anzusehen. Er spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten an vorhandener Technik sowie Gefahrenpotenzial in der Gemeinde Semlow und ihren Ortsteilen wider. Er soll bei nötiger Ersatzbeschaffung als Leitfaden dienen.

 

Am 25.09.2019 wurde der BSBP in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Im Ergebnis dieser Vorstellung wurden geforderte Ergänzungen bzw. Änderungen von Seiten der Wehren im BSBP als Leitfaden vorgenommen.

Inhaltlich hat sich überhaupt nichts geändert, nun muss der Brandschutzbedarfsplan durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. Se/BV/BA-20/048

 

Die Gemeindevertretung Semlow beschließt den Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Semlow sowie deren Ortsteile gemäß Anlage.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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